Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Studien über die Tosifta
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 566 (sequence 6)
- Language
- German
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566 Studien über die Tofifta. weil man, wie R. Gamaliel ganz richtig R. Akiba gegenüber bemerkte, den Zeugen keine Veranlassung geben wollte, die ihnen zur Pflicht gernachte Berichterstattung über die Sichtbarkeit des Neumondes zu vernachlässigen (>, 6). Diese Beobachtung war von solcher Wichtigkeit, daß selbst unter einander verwandte Zengen vor dem Kalenderrathe erscheinen mußten, weil doch möglicher Weise der Eine oder Andere mit der Anssage eines fremden Zeugen übereinstimmen konnte. Aus demselben Grunde nahm man es auch nicht mit der Zulässigkeit nicht ganz unanfechtbarer Personen so sehr genau (I, 7. 8). Konnte der Zeuge nicht per peckes oder, wenn die Gegend nicht sicher genug gewesen, ohne Begleitrnrg den Weg nach Jerusalem zurücklegen, so lag der Gemeinde, in deren Nähe er die Mondscheibe erblickt hatte, die Pflicht ob, ihm auf jede nur mögliche Weise förderlich zu sein, und selbst wenn es sich um eine ganze Tagesreise handelte, a!rch am Sonnabend sicheres Geleite zu geben (1, 9). Aber nicht blos wegen der persönlichen Sicherheit der Zeugen, sondern auch wegen jener Sicherheit, um die es dem Kalenderrathe seit den Jntriguen der Saddncäer zu thuu war, mußten die Gemeinden Vertraueuspersonen mit den Zeugen nach Jerusalem senden, auf daß diese sich als in jeder Beziehung zuverlässig legitimiren konnten (2, 1). Eine zweite neue Maßregel mußte man gegen die Ränke der Sanlaritaner treffen, die oft zur »nrechten Zeit den Geineindeu der Gola einen Neumondstag durch die üblichen Bergfeuer notificirten. Um die Diaspora gegen solche Boshaftigkeit zu schützen, rief mau das Institut der Sendboten ins Leben (2, 2—4). Die Zeugen, welche sich in einem für sie bestimmten Vorhofe versammelten, wurden in Jerusalem aufs gastfreundlichste bewirthet, und nur sie dein Kalenderrathe aus jede Weise zugänzlich zu macfjen, hatte schon R. Ganraliel I ihnen die Erlanbniß ertheilt, nach jeder Richtung hin bis zur Snbbatgrenze zu gehen, d. h am Sonnabend noch Jerusalem zu verlassen (2, 5). Das Zeugenverhör wurde in der