Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Studien über die Tosifta
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 565 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829444-2829457-2868368--15873-2868414- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Studien über die Tosifta. 565 so hat er übersehen, daß wir zu Seraim und Taharoth eine verhältuißmäßig große Tosifta besitzen, obgleich außer ברכות und נרה keilt Traktat der genannten Ordnungen Gemara hat. Und wenn andererseits vr. Zuckermandel die Entdeckung gemacht hat, daß unsere Mischna von den babrst. Amoräern herrührt, so scheint er trotz seiner Beschäftigung mit נגעיס ואהלות ganz vergessen zu haben, daß wir zu Taharoth, obgleich die Anroräer auf diesem Gebiet ebensowenig wie auf den! von Saraim ״durch Zeit- und Ortsverhältuisse" zu Reformen gedrängt wurden, eine von der Tosifta mannigfach verschiedene Mischna besitzen. Oder meint vr. Z., daß die reformatorische Redaction der Mischna eine durchgreifende sein.mußte, nur uni die Conformität der einzelnen Ordnungen nicht zu beeinträchtigen? Die zu Transformationen herausfordernden Verhältnisse wenigstens verlangen es von seiner Consequenz, daß er diese Frage bejahe. Setzen wir uns indeß über die formell ungenaue Dichotomie uiiseres Traktates hinweg, so ist der Jdeengang, welcher die vom Kalenderwesen handelnden Mischnajoth aneinanderreiht, folgender: Es giebt vier verschiedene Jahresanfänge (l, I), mit welchen jedoch jene Tage, an denen Gott die Welt richtet, nicht ganz zusammenfallen (1, 2). Sind es aber auch blos vier Monate, die eine besondere Aufmerksamkeit erheischen, so müsien doch die Sendboten 6 Mal im Jahre den vom Synhedrion eingesetzten Neumondstag der Gola ankündigen (1, 3); und auf daß diese ihren weiten Weg desto früher antreten können, hat man den Zeugen, welche Ende Adar und Elul die Mondscheibe wahrgenommen, gestattet, daß sie, um nur recht frühzeitig in Jerusalem einzutreffen, über die Sabbatgebote sich hinwegsetzen dürfen. Zur Zeit des Tempels freilich, da es noch galt, das Neumondsopfer darzubringen, konnten die Zeugen, selbst wenn sie voraussetzen durften, daß man die Mondsichel auch in Jerusalem gesehen haben werde, bei a'l l e n Monaten die ihrer Reise hinderlichen Sabbat-Verordnungen ganz außer Acht lassen (1, 4.5),