Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Zur Halachakritik
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 478 (sequence 8)
- Language
- German
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4i8 Verhältniß der Tosifta zur Mischna und der jernsalcmischen pels die Versammelten zuJabneh, Uscha, Schepraaum, Beth-Schearim, Sepphoris, Liberias Gesetzeslehrer, Richter und Gesetzgeber zugleich. Die Halacha und also auch das jüdische Recht kennt nicht, wie das römische, nach den verschiedenen Organen, aus denen sie entstanden, die Theilung der geltenden Gesetze in Ioges, senatus consulla, plebiscita, constituliones principum, edicta magistratuum, p1־udentium sententiaejo wie den Unterschied von der Verhandlung in jure und in judicio,—letzter Umstand ist, wie wir in derFortsetzung unserer Arbeit zeigen werden, zur Beantwortung vieler ungelöster Fragen äußerst wichtig — sondern nur den einen : Gesetze biblischen und nicht biblischen Ursprungs, NUN רבדי und, דברי סופרים oder später מדאורייתא ומדרבנן ein Unterschied der in der Tosifta von den Tanaim oft hervorgehoben wird. (s. T. Nidda 9, welches die Quelle für Maimuni war) und aus der doppelten Function des Lehiens und Anordnens hervorgeht. Es zeigt sich der Geist der Einheit im Judeuthum auch in dem das öffentliche Leben beherrschenden einheitlichen Organe, während in Griechenland und Rom die verschiedenen Functionen des öffentli- ^chen Lebens in eine Vielheit von Organen auseinanderfallen. Während nun in Palästina die Gesetze der Thora ihrer Natur 'nach als unabänderlich gelten, sind die sopherischen Verordnungen, des war man sich wohl bewußt, der Veränderung unterwarfen, wenn anch der conservative Sinn des Volkes mit Zähiq- Seit an ihnen festhielt und nur bei wichtigen Veranlassungen Abänderungen vorkamen, wobei es natürlich ohne Debatten und später heftige Kämpfe nicht abging. Daß ein Gerichtshof (בית רין) (so viel als gesetzgebende Versammlung, aber man dachte beides stets in Verbindung) befugt sei, frühere getroffene Bestimmungen aufznheben, das galt als Axiom, wie in jedem selbstständigen Volksleben und nicht nur vor R. Jehuda Hauassi, sondern auch nach demselben, solange die Juden in Palästina eine Organisation hatten. Der Satz: אין כוח ד*ן יכול לבטל in dem in unserer Mischna nothwendig zu