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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1874-01-01 · Heft 10 · p. Seite 477

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
23 (1874)
Issue
Heft 10
Article
Zur Halachakritik
Date
1874-01-01
Page
Seite 477 (sequence 7)
Language
German
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Gemara zur babylonischen. 4?7 Misch na sei in Babylonien entstanden; dann fallen alle Schwierigkeiten wie Schuppen von den Augen. Dann ist R. Jehuda Hanassi nicht der Despot, der den! Geiste Fesseln aufgelegt, sondern der vor Alleni verehrungswürdige Lehrer, als welcher er immer gegolten hat und so lange gelten wird, als Wahrheit nnd nicht Lüge herrscht. ') Dann sind aber auch unsere Codices — weder die Tosifta noch die Mischna so arg entstellt wie I)r. Dünner meint. Wir haben an beiden vortrefflich erhaltene Codices, die Tosifta nur hier und oa durch leicht erklärliche Abschreibefehler, die mehr durchwühlte Mischna durch manche, aber immer nmnerkliche Emendationen — deren äußere und innere Verschiedenheit durch geschichtliche Verhältniffe zu erklären ist. Welches waren nun diese geschichtlichen Verhältnisie, welche diese Veränderung zur Folge hatten? Skiz« ziren wir dieselben kurz, an die man vor Allem hätte denken müssen. Welche Veränderung in der Organisation des jüdischen Lebens brachte die Aenderung des Schauplatzes von Palä» stina nach Babylonien mit sich? Solange es ein jüdisches Leben gab in Palästina, hat es ein Organ gegeben, welches lehrende, richterliche und gesetzgebende Thätigkeit in sich vereinigte. Wenn auch im Laufe der Zeit durch geschichtliche Verhältnisse hervorgerufen, mehr die eine als die andere Function in den Vordergrund trat, so dachte man sich dieselben stets vereint, nie getrennt.") Wie die Quaderhalle im Tempelgebäude Lehrhaus, Gerichtsgebäude und Parlament war 8), so waren nach Untergang des Tem- ') vgl. die Charakteristik dieses verehrungswürdigen Mannes Frankel Hodegetik 8. v. S. 13t—198. sj Es ist das Verdienst Frankels, auch hier Bahn gebrochen zu haben durch Vergleichung des mos. talmud. Rechts mit dem römischen in seinem Werke ״der gerichtliche Beweis" . . . , wo er auf die Organe der Gesetzgebung vielfach zurückkommt, vgl. auch Hodegetik über die Sopherim. Aber auch Graetz hat in seinem vortrefflichen Geschichtswerke bedeutende Winke gegeben zur geschichtlichen Erfassung der Halacha. So über Ketuba III' S. 474 die יח׳דבר das. 494. Das Gesetz über סקרקין IV* 422. n. a. m. ') vgl. die hinüber aufklärende Stelle Tosifta Sanhedrin 7. Nur für

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