Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Erklärung
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 431 (sequence 6)
- Language
- German
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Erklärung. 431 dex wird zu verschiedenen Zeiten, wenn der Stoff sich angehäuft, von Neuem redigirt, er nennt aus den verschiedenen Zeiten als Redactoren des Codex — des einheitlichen, obwohl verschiedene Meinungen ausgenommen wurden, gab cs für die Praxis nur eine Norm — R. Akiba, N. Meir und R. Jehuda Hanassi. Dünner opponirte dieser Behauptung und glaubte R. Jehuda Hanassi einen weit größeren Antheil an der Mischna zuschreiben zu nlüssen, als es Frankel gethan. Mit anderen Worten, R. Jehuda Hanassi habe alle Sammlungen der voraufgegangenen Tannaim — und ein jeder Tannai habe eine solche Sammlung angelegt — nach subjectiver Auffassung redigirt — wenn wir ihn recht verstanden. Wenn ich mich in einem frühern Artikel nicht entschieden, weder für die eine noch die andere Ansicht und sagte, daß wenn auch nachgewiesen wird, daß R. Jehuda Hanassi eine alte Mischna neugestaltet habe, damit noch nicht gesagt ist, daß R. Akiba nicht der frühere Nedactor der alten Mischna sei, so meinte ich eben die Behauptung Dünners von dem Vorhandensein vieler Mischuasammlungeu eines jeden Tannai ist damit noch nicht erwiesen, sondern nur die des R. Akiba, R. Meir und N. Jehuda Hanassi, als der Redactoren des autor i s i r t e n Codex. Nach meiner jetzigen Ueberzeugung ist die Ansicht Dünners von den verschiedenen Mischnasammlungen entschieden zu verwerfen. Frankel's Gedanke ist fruchtbar in An- Wendung auf die palästinensische Mischna, die Tosifta, welcke eben der gültige einheitliche normirende Codex war, der zu jeder Zeit mit neuen Bestimmungen und Abrogationen bereichert wurde. Das schließt aber nicht aus, daß verschiedene Meinungen sich geltend machen konnten, wie vr. Dünner dagegen einwendet. Ich verweise Herrn vr. Dünner auf die Parlamente der heutigen Zeit und die Presse, wo auch Meinungsverschiedenheit gestattet ist, — was vr. Dünner sich gegenüber sehr übel zu nehmen scheint — aber die Gesetzessammlung ist eine einheitliche Norm. Ich wiederhole: In Palästina und auch in Babylonien gab