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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1874-01-01 · Heft 9 · p. Seite 432

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
23 (1874)
Issue
Heft 9
Article
Erklärung
Date
1874-01-01
Page
Seite 432 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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432 Erklärung. es eine rsligionsgesetzliche Organisation,') sie ist ausgeprägt in zwei anerkannten Codices, in Palästina durch unsere Tosifta, in Babylonien durch unsere Mischna. Hingegen hat es nachher kein Codex zur alleinigen Autorität gebracht, weder der Maimunis noch der R. Joseph Karo's, da R. Jsserls alsbald die abweichenden Glossen hinzufügte und so alle anderen früheren und späteren bis auf den heutigen Tag, die alle nur den Charakter rechtswissenschaftlicher Werke tragen, wie heute die Pandecien der verschiedenen Rechtsgelehrten, welche auch nicht ohne Einfluß auf die Praxis sind, aber nur nuttelbar nicht unmittelbar, obwohl die wunderbare Einheit des Judenthums sich erhalten hat und mit Gottes Hilfe sich erhalten wird. — ') Welcher Unterschied zwischen der Organisation in Palästina und Babylonien war, und wie diese Verschiedenheit auf die Haiacha luirtte, darüber vgl. ״Nachbemerkung."

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