Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 9
- Article
- R. Simeon ben Zemach Duran
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 400 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/2829132-2829444-2829454-2868187--15688-2868211- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
400 R. Si meon den Zemach Duran. sittlich ende Institution der Ehe verfehlt in einer Gesellschaft, in der die Polygamie herrscht, ihren erhabenen Beruf.. Das Weib verliert seine Würde, das Familienleben seine Weihe. Die Polygamie, welche bei den berberischen Inden gang und gäbe war,י) trug Vieles zur geistigen Erstarrung derselben bei. Es ist einebenso wahres, als tiefes Wort, daß ״die mosaische Gesetzgebung die Polygamie connivirte, tun dilrch sie zur sittlichen Monogamie zu gelangen". a) Aber schon diese Nachsicht allein weiset auf ein psychologisches Moment des jüdischen Volksstammes hin. Denn ein Gesetz ist nilr dann vollkommen, wenn es aus den Eigenthümlichkeiten und Bedürfnissen des Volkes, für das es gegeben wird, erwachsen ist. Um das Vorhandensein der Polygamie bei den Juden im Mittelalter gu erklären, haben wir blos die klimatischen Einflüsse zu berücksichtigen. Je mehr dem Norden zu, desto mehr schwindet sie, während sie im Süden häuftg noch erscheint. In Deutschland und Nordfrankreich hörte nicht darum die Polygamie auf, iveil R. Gerschoni im ll. Jahrhundert dagegen den Bann ausgesprochen hatte. R. Gerschom konnte vielinehr nur darum mit seinem Verbote durchdringeti, weil in diesen verhältnißmäßig kältern Gegenden das Bedürfniß zur Polyganlie nicht vorhandelt war. In Spatlien dagegetl wurde sie nur äußerst langsam von der Monogamie verdrängt ntld tritt noch in der Mitte des 14. Jahrhunderts, nainentlich in! südlichen Kastilien, ivenn mich sporadisch, auf. 8) Die polygami- י) Sim, Duran, G. A. , III, 102; Is. b. Scheschet, G. A., lö: שהרי באלו הארצות אין מקפירין כזה כל כך ואדם נושא שתים ושלוש נשים ואין מכלים שכך נהגו ואין צריך רשות מלך קצין שוטר ומושל. *> Frankel, Grundlinien des mosaisch-talmudischen Eherechts, X. 3) Ben Aderet, G. A. III, 446; Nissan Gerondi, G. A., 48: כארץ קאשטיליאה מקום שנהגו לישא שתי נשים; Mmachem b. Zerach, צדה לדרך 122 b; jedoch bereits mit Einschränkung : ואם בעבור שיש מנהג ותקנה ברוב הארץ שלא ישא אשה אחררת ר־זחתיה ואם ישאנה יכולה אשתו הראשונה לתבוע כחובתה; Is. b. Scheschet, G. a., 208, 509.