Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 8
- Article
- R. Simeon ben Zemach Duran
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 358 (sequence 4)
- Language
- German
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358 R. Simeon den Zemach Duran. ein außerjüdisches Gericht anzurufen. Diese Statuten, die ursprüuglich blos für die Gemeinde der Spanier in Algier auf zwanzig Jahre geschaffen wurden, bewährten sich dermaßen, daß sie nicht nur bald von den Gemeinden von Tunes') und Tlemsan/) — von denen es ausdrücklich erwähnt wird — sondern auch von allen im weiten Umkreise befindlichen adoptirt wurden. * * 3) Das Kriterium ihrer Vortrefflichkeit liegt auch darin, daß sie mehrere Jahrhunderte hindurch Rechtskraft behielten. 4) Einige Jahre später begann Duran eine literarische Thätigkeit zu entfalten. Im Jahre 1399 verfaßte er einen Kommentar zu Alfaßi's Decisionen zum Tractat Berachot. 5) Nicht viel später schrieb ec Decisionen zum Tractat Niddah. ״) Beide Schrifteil sind abhanden gekommen. Ein ungleich ausgedehnteres, fruchbareres Feld zur schriftstellerischen Wirksamkeit eröffnete sich Duran durch die Abfassung von Gutachten, deren Zahl mit seiner Autorität wuchs. Daß Jemand, bei dem aus fernen Gemeinden Gutachten eingeholt werden, sich bereits einen über die Localberühmtheit hinausreichenden Ruf muß erworben haben, ist wohl selbstredend. Zudem muß noch in Betracht gezogen werden, daß zu jenen Zeiten und in jenen Ländern die Corcespondenz mit den größten Mühseligkeiten, ja nicht selten — bei der Unsicherheit der Wege — mit Gefahren verbunden war; es ist also zweifellos, daß nur die Wichtigkeit des Gegenstandes einerseits, andererseits aber das Ansehen der befragten Person ') Sim. Duran III, 219. a) Das. 303. 3) Das. II, 265. 4) Ich. AjLs, Einleitung zu den מנהגיכש. »I 6. ®uran, G. A. III, 26: והנני כוחב לך מה שבחבחי מה בפירוש הלכות נ ו נ י,ת שעשיר־זי זה לי ש ל ש י ם ש נ ה או קרוב. Da dieses Gutachten 1429 geschrieben ist (s. über die Chronologie der Gutachten Kap. V.), so läßt sich die Abfassungszeit dieses Buches genau bestimmen. — ״) Das., I, 83; da dieses Gutachten im Todesjahre seines Vaters um 1404 geschrieben ist, läßt sich die Abfassungszeit der Schrift annähernd bestimmen.