Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Zur Halachakritik
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 321 (sequence 4)
- Language
- German
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Gemara zur babylonischen. 321 gation derselben, was nach Babli unklar ist, leuchtet ein, wenn wir uns die oben citirts, von Rabed als unverständlich hingestellte Tosista ansehen. Die erste Bestimmung lautete: s) Man darf einem Heiden beim Schneiden seines Weinbergs behülflich sein, aber Nicht beim Treten der Trauben in der Kelter, b) Man darf einem Juden, der die l. Reinheitsgesetze nicht beobachtet, nicht behülflich sein beim Schneiden der Trauben, wohl aber beim Keltern. Nach der oben citirten Tosista (Taharot) ist ein Unterschied aufgestellt zwischen ישראל und כותי betreffs des Schneidens der Trauben. Beim ישראל heißt es יעשו כטומאה, beim נכרי(כותי) יעשו!:טהרה d. h. Wer von einem Juden, der nämlich, die l. Reinheitsgesetze nicht beobachtet, Trauben für die Kelter kauft, kann sie nicht als l. rein behandeln (יעשו כטומאה), denn sie sind durch das ©cfmeibeft des Juden מוכשר und sind טמא; wer aber vom Heiden Trauben für die Kelter kauft, kann sie l. rein behandeln, denn מחשבת נכרי ist nicht מכשיר. Das gilt aber nur dann, wenn die Trauben!וו Tongefäßen (משטיח של ארמה s. Aruch) gesammelt werden, 00וו welchen die Flüssigkeit aufgesaugt wird, sind sie aber!וו Gefäßen aus Laub und Flechtwerk gesammelt (משטיח של עלין) dann sind auch die 00וו Heiden gekaufte Traubeü l. unrein, denn die vorhandene Flüssigkeit hat sie fähig geniacht, die טומאה aufzunehinen.') Daß dies יעשו כטומאה in dem von uns gegebenen Sinne gefaßt roerbett muß, geht aus dem letzten Passus deutlich hervor. ״Hat er aber die Trauben vom Juden gekauft, um Rosinen daraus zu machen יעשו בטהרה, denn dann werben sie als אוכל betrachtet, die nicht מוכשר sind. Nach diesem Unterschied ist die משנה ראשונה nach Jeruschalmi klar. 8) Man darf dem Heiden beim Schneiden der Trauben behülflich sein — denn sie werden durch das Schneiden des Heiden nicht l. unrein, man darf ihm aber nicht helfen beim Treten, weil sie l. unrein werden, und man nicht Veranlassung geben darf, Früchte ') s. die Nachbemerkung im folgenden Hefte. Frankel. Monatsschrift XXIII. 7. 21