Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Halachakritik
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 227 (sequence 5)
- Language
- German
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Gemara zur babylonischen. 227 dem Buchstaben, daß vor einem notorischen Widerspruche der Buchstabe weichen müsse. Nun war aber der Widerspruch mit der palästinensischen Mischna von der Geschichte erzeugt, die veränderten Verhältnisse in Babylonien stimmten nicht zu den Bestimmungen, die aus anderen Verhältnissen hervorgewachsen waren. Diese Lehre der historischen Kritik war den Amoräern noch unbekannt. Sie gingen von der Voraussetzung aus, die Mischna passe auch für ihre Verhältnisse. Da die Thatsachen dem widersprachen, so nahmen sie keinen Anstand zu emendiren, glaubteu wohl deir Sinn der Tannaiten besser getroffen zu haben, als die palästinensischen Amoraim, für die das Bedürfniß der Emendation gar nicht vorhanden war. Wie Maimuni meist wenigstens auf dem Boden des Talmud Babli zu stehen glaubte, als er seinen Mischnacommentar und dann den Codex herausgab, so hat marl in Babylonien die palästinensische Mischna erst irach dortigen Begriffen erklärt und emendirt und danach einen neuen gültigen Codex auf Grundlage jener Quelle heraus, gegeben und diese entbehrlich gemacht. Das, was Maimuni als Individuum nicht gelang, feinem Codex nämlich allgemeine Ailtorität zu verschaffen, konnte dort, wo eine Organisation bestanden, zur Ausführung kommen. Nach dieser Anschauung erweisen sich die verschiedenen Anführungen in Babli und Tosifta — denn Jeruschalmi stimmt meist mir der Tosifta, die vorkommenden Verschiedenheiten stammen von später Hand (vgl. weiter) — als geschichtliche Nothwendigkeit, währeird nach den früher genannten Auffassungen dem Znlalle die Hauptrolle zugewiesen wird. Welche chaotische Vorstellungeil muß man sich voll den literarischen Zuständen der Juden in Palästina machen, bei der Annahme, es habe verschiedene, so schroff voll einander abweichende Recensionen eines lioriuirendeil Gesetzes gegeben, so daß Rabbis Mischna selbst in mehreren Recensionen vorhanden gewesen sein soll und außerdem noch Samnllungen von Zilsätzen von R. Chija und R. 15*