Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Halachakritik
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 185 (sequence 3)
- Language
- German
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zugleich sechster Artikel zur Halachakritik.!85 ob er die angezogene Bedeutung hat, als Beleg für die ursprüngliche Begräbuißart aufführt, da derselbe sich nur die Aufgabe gestellt zu haben scheint, das Material zusammenzutragen, ohne es kritisch zu sichten. Aber beim besten Willen köitnen wir uns von dieser Begräbnißweise keine Vorstellung machen. Erst soll die Leiche in Grabkammern und dann mit dem Sarge (?) in die Knochenhäuser gethan worden sein. Da ist doch die Erklärung des R. Moses Margolit zu Jerusch. Synhedrin bei weitem vorzuziehen. Man beglich die Leichen nackt in Gruben (!מחמרור vgl. Ps. 140, 11 und Abeu Esra das.), damit das Fleisch schnell verwese, nachher nmrbeu die Knochen gesammelt, in einen Sarg gelegt und dann natürlich in die Nische des Familiengrabes beigesetzt. Möglich, daß diese Art des Begrabens ein Ueberbleibsel der alten Todtenverbrennung war und von einigen Conservativeu beibehalten wurde. Daß diese Begräbnißart später sehr selten, war, geht aus bau Bericht des R. Eleasar b. Zadok (Semachot XII) hervor. Es mag aber auch einen Verein gegeben haben, dessen Mitglieder nach dieser Weise begraben sein wollten (חברת לקוטי עצמות vgl. Frankel Hodegetik s. v. ר׳ א׳׳ב׳צ). Es wurden bekanntlich die zum Tode Verurtheilten nach Vollziehung der Todesstrafe in einem besonders für dieselben bestimmten Grabe beigesetzt. Nach Verwesung der Fleischtheile wurden die Leichenkuochen von den Angehörigen in einem Sarge ins Familiengrab übergeführt. Durch die genannte Verwesung galt erst die Sünde für vollends gesühnt und nun erst beim Beisetzen ins Familiengrab konnten die Verwandten die vorgeschriebene Trauer um den Tobten halten. Ein Theil der Frommen hat nun aus freiem Antriebe, un! für die Sünden auf Erden volle Sühne zu erlangen, diese Begräbnißweise für sich vorgeschrieben, um ganz sündeugereinigt ins Familiengrab zu kommen. Aber von Knochenhöusern, wohin die Särge sollten gebracht worden sein u. z. aus den Grabkammern (?) ist wirgends eine Spur zu finden. In Semachot a. a. O. behauptet