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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1874-01-01 · Heft 4 · p. Seite 151

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
23 (1874)
Issue
Heft 4
Article
Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden im sinkenden Römerreiche
Date
1874-01-01
Page
Seite 151 (sequence 7)
Language
German
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im sinkenden Römerreiche. 151 vorenthalten war. Juden, welche Schulden halber von ihren Gläubigern oder wegen Verbrechens von den Staatsbeamten verfolgt wurden, gingen zum ersten besten Bischof, logen ihm vor von tiefer Ueberzeugung und Wundererscheinungen, worauf der Belogene die Taufe vorzunehmen nicht beanstandete. Stellte sich dann die eigentliche Veranlassung des Uebertritts heraus, so hielt es nichts desto weniger der Geistliche für seine Pflicht, den Novizen zu schützen gegen seine Dränger, sollte doch der Täufer mit dem Getauften in einer Art heiliger Gemeinschaft stehen. Der Kirchenhistoriker Socrates berichtet uns von einem durchtriebenen jüdischen Gauner, der sich mehrere Male von verschiedenen Bischöfen in den Schoost der Kirche hatte aufnehmen lassen und dem es also gelungen war, des Oeftern seinen Gläubigern zu entschlüpfen und geborgtes Geld auf geborgtes Geld zu häufen, das er nunmehr als sein Eigenthum betrachten konnte.') Zwei Verordnungen, die eine aus dem Jahre 397, die andere aus dem Jahre 410 sind gegen dieses Unwesen gerichtet Die erste erlaubt die Aufnahme von derlei Schwindlern erst dann, wenn sie ihre Schulden bezahlt.* *) Nach der zweiten sollten es die Pcovinzialstatthalter sich angelegen sein lassen, diejenigen Juden, die sich betrügerisch in die Kirche eingeschwindelt, wieder zu ihrer früheren Religion zurückzuführen. *) Ein Edict Valentinians aus dem Jahre 426 regelt das Erbrecht der Proselrsten: es solle den jüdischen Eltern nicht erlaubt sein, ihre abtrünnigen Kinder allein wegen des Uebertritts zum Christenthum zu enterben, derselbe wird im Gegentheil als ein verdienstliches Werk hingestellt, welches einen anderweitigen Enterbungsgrund nullificire. 4j Hierdurch kam ein neuer Anlaß des Abfalls hinzu; denn jeder, der da befürchtete, von seinen Eltern im Testament ') Socrates VII. 17. '> C. Th. IX. 45, 2. *) C. Th. XVI. 8. 23. «) 6. Th. XVI. 8, 28.

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