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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1874-01-01 · Heft 4 · p. Seite 150

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
23 (1874)
Issue
Heft 4
Article
Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden im sinkenden Römerreiche
Date
1874-01-01
Page
Seite 150 (sequence 6)
Language
German
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150 Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden als ein Jude sein, der deswegen mit Gut und Blut zu büßen hatte. Wir sehen, noch bis ins fünfte Jahrhundert hinein scheuten es nicht die Christen, Genossen einer in weltlicher Hinsicht nnnder begünstigten Secte zu werden. Vermuthlich leisteten die Zwischenheirathen dem Proselytenthum bedeutenden Vorschub. Doch müssen noch gewichtigere Anlässe vorhanden gewesen sein, da man einer schmerzhaften Operation sich nicht so leicht unterwirft. Höchst vereinzelte Falle kann man sich eher erklären, aber wie die öfteren kaiserlichen Verbote zeigen, war dergleichen gar nicht selten, und so haben wir uns leider bei der bloßen Thatsache zu bescheiden. Denjenigen, welche ihren väterlichen Glauben verlassen, um ein staatlich minder bevorzugtes Bekenntniß anzunehmen, sind im Ganzen und Großen schmutzige und unwürdige Beweggründe fremd, während man dies im umgekehrten Falle nicht behaupten kann. Constantin begiinstigte ungemein diejenigen, welche vom Judenthum zum Christenthum übertraten, und dadurch ließ sich so mancher, der eine Excellenz werden wollte, zum,Religionswechsel bewegen. Bekannt ist die von Epiphanius in seiner Härese der Ebioniten erzählte Geschichte des Apostaten Josephus, den der erste christliche Kaiser darob mit dein Range eines Comes belohnte. Die Glaubensgenossen empörten sich natürlich über diejenigen welche einen Treubruch gegen ihren Gott begingen und verfolgten die Nichtswürdigen, wenn sie ihrer habhaft wurden, mit Steinwürfen. Darauf setzte int Jahre 315 Constantin den Feuertod; * *) in einer Verordnung vom Jahre 336 überließ er den Beamten die Bestinnnung der Strafe, die sich richten sollte je nach der Art der gegen die Abtrünnigen begangenen Gewaltsamkeit. 2) Nicht allein Aemter und Titelsucht beförderten den Abfall, sondern vor Allem das Asylrecht, *) welches der Kirche verliehen, - der Synagoge aber ') 6. Th. XVI. 8, 1. *) C. Th. XVI. 8, 5. *) Näheres Bethmann-Hollweg a. O. x. 115 und 116.

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