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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1874-01-01 · Heft 4 · p. Seite 147

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
23 (1874)
Issue
Heft 4
Article
Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden im sinkenden Römerreiche
Date
1874-01-01
Page
Seite 147 (sequence 3)
Language
German
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int sinkenden Nvmerreiche. 147 der aber schon lange nicht die Rede gewesen, habe zuvorkommen wollen. Natürlicher aber ist es, daß dieselbe wirklich bei beu Begüterten des Volkes Israel bestanden und daß die Verordnung die Beseitigung eines vorhandenen Uebelstandes und nicht eines solchen, der einmal eintreten könnte, bezweckt habe. Wozu hätte auch dieses Dreschen leeren Strohs gesollt? wäre bei den Juden schon Jahrhunderte lang durchgängig die Monogamie üblich gewesen, konnte man dann einen plötzlichen Umschwung in dieser Hinsicht zu den Möglichkeiten rechtten? Aber nicht allein die Polygamie wird in. dieser Verordnung verpönt, sondern auch, wie Gothofred sehr treffend combinirt, die Heirath einer verwittweten Schwägerin und die Ehe zwischen Geschwisterkindern. Auch hat Theodosius in zwei Gesetzen diese Arten geschlechtlicher Vermischung für Jnceste erklärt. °) 10) Commercium der Juden. Nicht allein Amor vereinte Juden und Christen, sondern auch Mercurius, der schon damals das zerstreute Volk zu seinem Liebling auserwählt zu haben scheint. Die bezüglichen Nachrichten aus dieser Zeit sütd so gut, wie null; doch läßt sich durch Combination manche Ergänzung dazu gewinnen. So ersahren wir aus denjenigen Edict, welches die Rhederpflicht der Juden von Alexandria bestimmt, daß viele derselben die Krämerei trieben, welche im Alterthume noch viel niedriger stand, als heutzutage. Und zwar scheinen sie dabei nicht viel Neichthümer erworben zu haben; es wird besonders ihre Armuth hervorgehoben, welche sie unfähig macht, die vom Staate auferlegte Leistung auszuführen. Ein anderer Theil verdang sich zu Matrosendiensten und gewann auf diese mühsame Weise seinen Lebensunterhalt; so erzählt uns Synesius, der Bischof von Cyrene, in einem seiner Briefe von einem ägyptischen Schiffe, auf welchem mehr als die Hälfte .) Gothofred zu C. Th. UI, 7, 2. 10*

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