Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Anklageartikel gegen den Talmud und ihre Vertheidigung durch Rabbi Jechiel ben Joseph vor Ludwig dem Heiligen in Paris
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 129 (sequence 7)
- Language
- German
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durch Rabbi Jechiel ben Joseph vor Ludwig dem Heiligen in Paris. 129 werden, als glaube er selbst nicht an die Wunder, die im Talmud berichtet werden, ') weist er einfach auf die Bibel hin, die den Wunderglauben ebenfalls verlange und durch scheinbare Widersprüche die talmudische Auseinandersetzung geradezu erheische. Mit dieser Bemerkung ist die einleitende Generaldebatte geschlossen, und man tritt in die Spezialdebattc über jeden einzelnen der Anklagepunkte. Nikolaus hat die Zeit seit seinem Aufenthalte in Ron: wohl benutzt, er hat das weite Gebiet des Talmuds noch einmal durchforscht, und manche neue Stelle gefunden, mit welcher er die Verdammüngswürdigkeit des Talnmds nachznweisen dachte. Jechiel verlangt jedes Mal den genauen Nachweis aus dem Talmud und Nikolaus, der sehr sorgfältig den Talmud durchsucht hat, bleibt den Stellenbeleg nicht schuldig. Nur einmal bei der Stelle: ״den Besten unter den Heiden soll rnan todtschlagen", gesteht Nicolaus ein, die Stelle dem Naschicommentare zun: Pentateuch entnommen zu habeir, ohne zr: wiffen, wo sich dieser Ausspruch im Talmud finde. Was die Sprache betrifft, in welcher die Disputation statt fand, so haben wir alle Ursache anzunehmen, daß es die latenirische war. Außer der einen Stelle, wo Nikolaus sein Talmrtdcitat absichtlich französisch verliest, um es recht grell leuchten zu lassen a), spricht der Anhang unseres Wikuach-Mannscripts >) Auf diese feine Behauptung: כי חכמי התלמוד לא כתבו מאוסה רק דברים כנים ואמתים muß er großes Gewicht gelegt haben, denn s i e und die Weigerung Jechiels zu schwören, ist das Einzige, was uns unsere Handschrift über die Antecedentien der Disputation im Angesichte des Auditoriums erzählt:?raedietus magister Vivo nullo modo voluit jarare. dixitque : Liber Talmut nunquam mentitus est. (Einleitungsworte zu Confessio facta in judicio.) *) Allein wäre dies kein Beweis, da die Verhandlung sehr wohl in französischer Sprache hätte Statt haben können, während die Citate aus dem aufliegenden Talmud (vgl. oben) in hebräischer Sprache oder aus den Talmudexccrpten der Anklageartikel in lateinischer Sprache verlesen wurden. Nur an der erwähnten Stelle hätte dann Nicolnus auch das Citat frauüra»!e>, Monatöschrikt XXIll. 3. 9