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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1874-01-01 · Heft 3 · p. Seite 110

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
23 (1874)
Issue
Heft 3
Article
Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden im sinkenden Römerreiche
Date
1874-01-01
Page
Seite 110 (sequence 14)
Language
German
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110 Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden Hast, welche dem Fanatismus eigenthümlich ist. Auch brach der Pöbel in die Synagogen ein, während in denselben Andacht verrichtet wurde und beschimpfte die Betenden. *) Arcadius erließ nun dagegen im Jahre 397 eine Verordnung, in welcher er die Provinzialstatthalter darauf zu achten befahl, daß die jüdischen Bethäuser in Ruhe blieben. 2) Aus einem Gesetze des Honorius vom Jahrs 41,2 ersehen wir, daß man auch auf einfächere Weise den verhaßtere Cult der Juden erschwerte, indem man die Synagogen besetzte und verschloß, so daß Niemand hinein konnte. *) Dergleichen Gewaltsamkeiten müssen zur Zeit in Masse vorgekommeu sein; es wurde sogar dem undulosanren Theodosius II zu viel des Guten. Aber sehr bezeichnend für ihn ist es, daß er in dem dagegen erlasserren Edicte nicht umhin kann, dem Volke Israel eine Drohung an den Hals zu hängen: sie sollten sich nur nicht erdreisten, etwas gegen die christliche Religion zu unternehmen." * * * 4) Wenn dergleichen von den Juden verübt wurde, so war es gewiß nur eine Repressalie für die ihnen zugefügten Beschimpfungen; und daß sie das Rachegeftihl dazu getrieben, wer kann es ihnen übel nehmen? Aber wie konnten kaiserliche Erlasse das Uebel heilen, wenn die Heiligsten der gesammten Christenheit die Schädigung der Inden für eine fromme That erkannten und das Gift einer solchen Anschauung in die Gemüther ihrer Glaubensgenoffen senkten! Ich will hier nur das Beispiel des Simeon anführen, der den Theodosius II dafür, daß er die Zerstörung der Synagogen in Antiochia zu bestrafen befahl, ohne Schonung abkanzelte. °) Die Kirche scheute sich sogar nicht, an dem Raube Theil zu nehmen; sie belegte die Gotteshäuser des zerstreuten Volks für ihre Zwecke t) irruentum conturaelias populsari in C. Th. XVI 8, 12. *) ebendas. *) 0 c c 11 p a t a detinerc. C, Th. XVI 8, 20. 4) C. Th. XVI 8, 21. *) Graetz «. O. p. 394.

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