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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1874-01-01 · Heft 3 · p. Seite 106

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
23 (1874)
Issue
Heft 3
Article
Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden im sinkenden Römerreiche
Date
1874-01-01
Page
Seite 106 (sequence 10)
Language
German
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106 Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden zu werden scheine.') So wurde durch zwei Edicte der Kaiser Honorius und Theodosius II vom Jahre 409 und 412 verbo« ten, daß die Juden am Sabbath entweder vor Gericht geladen oder von den Steuereintreibern heimgesucht würden;2) also der jüdische Ruhetag fand staatlich dieselbe Anerkennung wie der christliche. Dieser Brauch mag schon im vierten Jahrhundert üblich gewesen, aber zur Zeit der schwachen Söhne des großen Theodosius öfters verletzt worden sein; denn wir können nicht annehmen, daß das fünfte Jahrhundert mit seiner Tendenz der Unduldsamkeit ein Privilegium für die Juden erfand, an welches die duldsameren Altvorderen nicht gedacht. Und dadurch wollte Honorius, wie es scheint, nur wieder gut machen, was er in anderer Hinsicht gröblich gefehlt. Durch das ganze vierte Jahrhundert ist es den Kaisern nicht eingefallen, dem Patriarchen zu verbieten,s) daß er jahraus jahrein durch die weiten Lande vom Euphrat bis zum Rhein seine Boten sende, welche von den zerstreuten Gemeinden einen Beitrag einsammelten, der dann meist zur Unterstützung der Lehrhäuser in Palästina angewandt wurde. 4) Am Ende des vierten Jahrhunderts wurde es anders; man scheute sich nicht, eine der wichtigsten Einrichtungen des Judenthums zu verletzen. Honorius konnte es näm- ') citirt von Gothofred zu 6. T11. II. 1, 10. ') C. I. 9, 13. — C. Th. XVI, 8, 20. 3) Julian hatte Hillel II darum gebeten, die Sendsteuer aufzuheben. (Jul. sp. 25). Ob Hillel darauf eingegangen ist, ist sehr zweifelhaft und sollte der Patriarch wirklich dem Kaiser diesen Gefallen gethan haben, so kehrte er sicherlich nach Julians baldigem Tode zur früheren Praxis zurück. Man könnte aus des Kaisers Bitte für die Juden folgern, daß die Patriarchensteuer ungern entrichtet worden: dies wäre aber nach meiner Ansicht ein falscher Schluß. Trieb denn der Patriach mit Zwangsmitteln die Juden zu dieser Leistung? Nein, nur der freie Willen. Und Julian, er war ein absoluter Herrscher so gut, wie sein Vorgänger; dasjenige, was nach seiner Ansicht gut war, octroyirte er eben. — Julian hat sicherlich nicht erst bei den Juden über den betreffenden Punkt angefragt. *) Graetz a. O. p. 395.

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