Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden im sinkenden Römerreiche
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 103 (sequence 7)
- Language
- German
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' im sinkenden Römerreiche. 103 sius I sagt er unter Anderem: ״Dieselben bestreiten es, daß die römischen Gesetze für sie bindend seien, so daß sie Verbrechen für Gesetze halten." Allerdings wird sich nicht ableugnen lassen, daß die Inden, obgleich mm Bürger des römischen Staats, so viel wie möglich ihre Zwistigkeiten nach eigenem Recht anstrugen und das Zusammentreffen mit den römischen Gerichten sehr gerne vermieden, welche gerade in dieser Zeit durch und durch corrumpirt waren; auch mochte sie außer den nöthigen Bestechungen das hohe Sportelwesen abschrecken. ') Andererseits scheint es, daß die betreffenden jüdischen Beamten nicht allein die Civil-, sondern auch die Criminaljurisdiction über ihre Glaubensgenossen als ihre unanfechtbare Befugniß angesehen haben. Handelte es sich um Fälle, welche in das ju8 civile gehörten, so war es nicht zu verwehren, daß der Kläger und der Angeklagte einen Compromiß eingingen und sich einen Schiedsrichter wählten. Spielten sie aber ins jus publloum über, so war es, wenn eine Anzeige erfolgte, die Pflicht der Statthalter, die Sache in die Hand zu nehmen, und so konnten Collisionen zwischen den römischen und jüdischen Richtern nicht ausbleiben. Ferner, war der Kläger ein Jude und der Angeklagte ein Christ, und wurde der Prozeß bei einem jüdischen Rechtsgelehrten anhängig gemacht, so entstanden auch hier mancherlei Mißlichkeiten. Wenn der Angeklagte das vom Kläger bestimmte Forum anerkannte, dann allerdings war jede Schwierigkeit gehoben, und dies gehörte nicht zu den Unmöglichkeiten. In Antiochien kam es sogar vor, daß Christen in Rechtshändeln die gegnerische Partei den Schwur in der Synagoge ablegen ließen, weil sie ihn alsdann für bedeutsamer hielten. Chrysostomus erblickte einmal ein derartiges Beginnen, er bot all seinen Vorrath von salbungsvollen Floskeln auf und sieh da,״ es gelang ihm der ') Bethmann-Hollweg n. 0. p. 33 und 34.