Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Anklageartikel gegen den Talmud und ihre Vertheidigung durch Rabbi Jechiel ben Joseph vor Ludwig dem Heiligen in Paris
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 64 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2829132-2829444-2829447-2867740--15293-2867766- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
64 Die Anklageartikel gegen den Talmud und ihre Vertheidigung in das Ende des dreizehnten oder an den Anfang des vierzehnten Jahrhunderts gesetzt. Die Abfassnngszeit läßt sich aus einer Stelle, wo von Odo, dem früheren pariser Universitätskanzler, späteren; Legaten des Papstes im heiligen Lande, als noch lebend gesprochen wird ') annähercnd bestimmen. Sie muß in die zweite Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts fallen. Im ersten Theile giebt der Verfasser eine Jsagogik in den Talmud und nach Messachtot und Perakim geordnete Auszüge aus demselben Talmud, die die incrimirte Sentenz dieses Buches beweisen sollen. Im zweiten Theile werden die die Streitfrage betreffenden Actenstücke und ein nach Stichworten (stultitiae, blasphemiae etc.) geordnetes Verzeichniß von Talmudstellen gegeben, welches das in den Anklageacten gegebene Material bei weitem au Fülle übertrifft. Zum Schliff; ist ein alphabetisches Register der Tena'i'm und Amoraim gegeben. Raschi (Magister Salomon Trecensis) ist ebenfalls in das Verzeichniß der vecdammungswürdigen Stellen einbezogen. Die Schrift ist, wie sie im Prologus zum zweiten Theile selbst ziemlich deutlich sagt, nach dem von Donin gelieferten ttnd wohl auch öffentlich edirten Material bearbeitet. Der Verfasser oder doch der Schreiber hat kein Hebräisch gewußt und die zahlreichen hebräischen Worte aus der ihm vorliegenden Quelle (Donin) falsch abgeschrieben, in einer Weise, die deutlich zeigt, daß sie nur aus Mißverständnis; der Buchst«- ben entstanden ist. Zu den historischen Theilen ist das Material aus offizieller Quelle geflossen, namentlich scheint Odo, nach seinen mitgetheilten Briefen zu schließen, dem Werke nicht fern gestanden zu haben. Wie bereits oben bemerkt, hat Echard in dein citirten Buche einen Theil des MS. abgedruckt, uird auf diese Weise ist st Cancellarium Parisiensem nunc aut ein TuscuLanensem epi■ scopum et apostolicae sedis legatum in terra sancta. (ibid.)