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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1874-01-01 · Heft 2 · p. Seite 59

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
23 (1874)
Issue
Heft 2
Article
Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden im sinkenden Römerreiche
Date
1874-01-01
Page
Seite 59 (sequence 11)
Language
German
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im sinkenden Römerreiche. SS Maßregeln des einst Gefürchteten eintrat, auch jene eben besprochene nicht verschont hat. Die theodosianische Novelle vom Jahre 438, ans welcher der widerwärtige Fanatismus der orthodoxen Christen an allen Ecken und Enden herausblickt, verdammt eine etwaige Milde gegen die ״fluchwürdigen Menschen" als eine schreckliche Sünde und bestimmt, daß denselben bei Leibe nicht eine der großen oder kleinen Plackereien des Decurionats erspart werde.')— Doch waren im Stadtrath nicht allein Quälereien und Mißlichkeiten aller Art, sondern auch hohe Ehren zu holen; die bewährtesten Rathmannen gelangten zum Duumvirat und zum Primat. Die Duumvire trugen Insignien, und Lictoren gingen ihnen mit Beilen voraus; dafür mußten sie aber das ״panem et ctrvenses" des Stadtpöbels befriedigen, und dieses Vergnügen konnten sich nur sehr reiche Leute gönnen. Doch waren sie befreit von den niederen Diensten des Curialstandes; so brauchten sie nicht Postinspectoren, Speicheraufseher oder gar Kerkermeister zu sein. Die Primaten wurden zu ihrer hohen Würde durch Beschluß -der Curie erhoben; sie waren die eigentlichen Leiter der Stadt und des Stadtraths, zu ihren Befugnis« sen gehörte ganz besonders die Vertheilung des auf der Commune lastenden Steuerquantums. Vornehnüich der Primat war die Stufe zum Patronats den man gewisser Maßen als den Ruhestand der Curialen bezeichnen kann; das bedeutendste Prrvileg desselben ist sicherlich die Befreiung von körperlicher Züchtigung.8) Eine wichtige Frage für uns ist nun die, ob auch die Juden zu diesen höheren Graden der Rathsmannschaft gelangen konnten. Nach einem Gesetz des Honorius vom Jahre 418 wurde den Juden zugestanden, die ״Ehre der Curialämter, deren man würdig ist, durch hohe Geburt und Glanz der Familie." 8) י) In der Hänel'schen Ausgabe der Novellen Theodos. II, Valentinian III etc. p. 7. *) Vergl. zu dem Allen Gothofr. Paratitl ad C. Th. XII. 1. a) C. Th. XVI. 8, 24.

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