Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden im sinkenden Römerreiche
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 54 (sequence 6)
- Language
- German
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54 Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden dem Jahre 351, welche über die Erpressungen das Ursicinus und Gallus klagt. 1) Im Jahre 426 kam hinzu der Beitrag, der so lange dem Patriarchen übersandt worden war und den nun Theodosius II. dem Fiscus zusprach. Alle diese Abgaben lasteten auf den Gemeinden, deren Vorsteher nach der Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeindemitglieder die Repartition besorgten.^) Man könnte nun darauf Hinweisen, daß anderweitig nicht die religiösen Genossenschaften die Urbezirke der Belastung bildeten") und daraus eine völlige Ausnahmestellung des Volkes Israel im Steuerwesen folgern. Doch tritt dieser Annahme der Umstand entgegen, daß dasselbe nicht allein berechtigt, sondern gezwungen war, zur Mitgliedschaft der Curie, deren practische Geltung doch besonders in der Bürgerschaft bestand, welche sie für die richtige Einlieferung des auf der Stadt uud ihrem Territorium lastenden Quantums der Grundsteuer übernehmen mußte. Also bezüglich der letzteren waren die Juden mit eingeschlossen in den gewöhnlichen Steuerbezirk. 3) Die Grundsteuer und der Stadtrath und das Verhältniß der Juden zu denselben. Die Grundsteuer (sanons) ist die bedeutendste Steuer dieser Zeit, welche Tausende von Landbesitzern zu Grunde richtete. Sie hatte sich aus dem Tributum oder Stipendium herausgebildet, mit welchem ihr noch gemein war der Umstand, daß sie nicht auf dem ganzen Reiche gleich schwer lastete, sondern in der einen Provinz höher, als in der anderen angeschlagen war. Ein wichtiger Schritt in Bezug der Egalisirung ist allerdings gemacht worden, auch Italien wurde in den Steuerkreis hineingezogen. Es wurde bei der Ansetzung der Grundsteuer nicht allein der Boden ins »- Graetz a. a. p. 340. Ueber die dort erwähnten »annona, tributum, Gewerbesteuer" weiter oben. Dieses Geschäft übernahmen bei jeder solidarischen Genossenschaft die Beauftragten derselben. *) Ausgenommen die Samaritaner.