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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1874-01-01 · Heft 2 · p. Seite 53

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
23 (1874)
Issue
Heft 2
Article
Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden im sinkenden Römerreiche
Date
1874-01-01
Page
Seite 53 (sequence 5)
Language
German
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im sinkenden Römerreiche. 53 der ganzen Gemeinde fehlte, so leicht wie möglich zu erhalten. Wer da weiß, von wie hoher Bedeutung im sinkenden Römerreich die solidarischen Corporationen waren, vor Allem in Hinsicht der Verpflichtungen, welche man dem Staate gegenüber hatte, dem wird obige Erklärung ganz natürlich scheinen, Wahrscheinlich standen die anderen jüdischen Geineinden in einein gleichen Verhältnisse und zwar nicht allein bezüglich der Rhederleistung, sondern aller dergleichen Dienste zum Besten des handelnden und fabricirenden Fiscus. Dieselben fielen auch sonst nicht Einzelnen, sondern Genossenschaften anheim; innerhalb dieser gab es timt mehrere Abtheilungen •) und eine derselben wurde wohl von den Juden der betreffenden Stadt gebildet. Ferner finden wir gewisse Abgaben, welche nur den Juden auferlegt wurden; die betreffenden Steuerlisten * *) hat man sich nicht also zu denken, daß die einzelnen Pflichtigen, sondern daß die einzelnen Gemeinden mit den auf ihnen lastenden Summen verzeichnet waren. Diese exclusiv jüdischen Leistungen zerfallen in zwei Klassen, in willkürliche Brandschatzungen und ständige Stenern/ Die Existenz der ersteren folgt aus dem Briefe Julians an die Gesammtheit der Juden, in dein berichtet wird, daß Constantius von ihnen Geld verlangt habe, ohne voraufgegangene Jndictiou; a) diese fand aber bei allen regelrechten Steuern statt. Zu den letzteren gehörte der von Vespasian eingeführte Fiscus judaicus, der zur Zeit als eine solche Schmach betrachtet wurde, daß Manche, um derselben zu entgehen, das ״Zeichen des Bundes" durch ein künstliches Präputium zu verwischen suchten. Daß diese Kopfsteuer noch in dieser Epoche von den Juden erhoben wurde, erfahren wir durch eine jüdische Predigt aus '> So waren die einzelnen Coetus bei den Rhedern und die Mannschäften der einzelnen Ofsicinen bei den Bäckern selbstständige Corporationen innerhalb des größeren Ganzen. * Jul. sp. 25 ßqeßta. *) ebend. (itayoacfals, axijQvxrat^.

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