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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1873-01-01 · Heft 5 · p. Seite 213

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
22 (1873)
Issue
Heft 5
Article
Plan und System in der Aufeinanderfolge der einzelnen Mischnah's
Date
1873-01-01
Page
Seite 213 (sequence 6)
Language
German
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in der Aufeinanderfolge der einzelnen Mischnah's. 213 Mischnah bei der Aufeinanderfolge der Mischnahgesetze von dem ganz bestimmten Plane ausgegangen ist, nicht nur von demjenigen Stoff zu handeln, der dem ganzen ״Traktat" seinen Namen zu geben bestimmt war, sondern vielmehr Alles, das mit in den Bereich der Besprechung zu ziehen, was irgend entweder der Sache oder auch nur dem Wortlaute nach hingehört, selbst dann, wenn vielleicht dadurch ein oder mehrere ״Abschnitte" zur Auseinandersetznng dessen nöthig waren. Grade diese eigenartige, diskursive Methode, die in allen Theilen des Mischnahwerkes deutlich zu erkennen ist, konnte, weil die Mischnah Anfangs nicht schriftlich abgefaßt war/) abgesehen davon, daß durch diese Be- Handlung das zu besprechende Thema eine gewisse Abwechslung bot, dem Gedächtnisse gar sehr zu Hilfe kommen. Nur so läßt sich beispielsweise der in der ״Ordnung" נשים behandelte ״Trattat" ניטין , in dem eine ganz chaotische Anordnung in der Aufeinanderfolge der einzelnen Mischnah's uns entgegentritt, systematisch erklären. Hier wird nämlich in neun ״Abschnitten" über den Scheidebrief, über den ihn überbringenden Boten, kurz üher die ganze, zu beachtende Art beim Geben und Empfangen deffelben in angemessener Aufeinanderfolge gesprochen. In! vierten Abschnitt nun wird der Fall berichtet, in dem der Scheidebxief, auf eine gewisse Art abgeschickt oder in Empfang genommen, aufgehoben und ungültig geworden ist. Früher — berichtet die da« rauf folgende Mischnah — geschah die Erklärung eines ungültig gewordenen Scheidebriefes nicht in Gegenwart der Frau oder des Boten, sondern vor einem aus Dreien bestehenden Gericht. R. Gamaliel aber traf eine andere Bestimmung (תקנה), die das ״Wohl der Gesellschaft" bezweckte (מפני תקין העמים). Nun folgen in den ganzen zwei folgenden Abschnitten in vielen Mischnah's zum Theil nur ähnliche, zum Theil Scheidungen selbst betreffende ״Festsetzunqen," die nothwendig geworden waren, um nicht Mißbräuche oder Undeutlichkeiten herbeizuführen, oder um den ״allgemeinen Frieden" (מפני דרכי שלום) zu erhalten. Nach diesem absichtlich hineingeflochtenen Exkurse wird dann vom sechsten Abschnitt an *) Vgl. des Herausgebers d. Z. Untersuchung im Januarheft d. I. ״die Mischnah in mündlicher Ueberlieferung erhalten."

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