Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 22 (1873)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Halachakritik
- Date
- 1873-01-01
- Page
- Seite 165 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2829132-2829430-2829435-2867139--14716-2867178- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Zur Halachakritik. 165 Als Quellen unseres Abschnittes Nasir haben wir nun speciell zu betrachten: Tosifta Oholot 9: ר׳ אליעור אומר נדר והמת תחת כרסו של גמל אין הנדר מגלח עליהן ואין מחייבין על טומאת מקרש וקרשיו verwandt mit סככות ופרעות• — Tosifta das. 4 (vgl. oben) אמר ר' אלעזר וקניט הראשונים וכו׳ (vgl. oben) אמר ר׳ אלעור כשהלכתי לאררסקוס וכו׳ Tosifta das. 1 אמר ר׳ מסיי) . . . במה דברים אמורים בתרומה וקדשים אבל אין הנדר מגלח אלא על מת כלבד ואין חייבין על טומאת מקרש וקרשיו אלא על מת בלבר. Tosifta Maccot 3 Ende: זה הכלל כל טומאה סן חמת שנדר מגלה עליהן לוקין עליה את המ' וכו/ Schon aus den angegebenen formal verschiedenen Mittheilungen der Schüler R. Akibas können wir entnehmen, daß unsere Mischna von R. Akiba nicht redigirt war. Einen anderen Beweis finden wit in der in b. Nasir a. a. O. vorkommenden Erzählung, daß R. Jehuda den Symmachus, Schüler des R. Meir in sein Lehrhaus den Eintritt versagell wollte, weil er nur komme, um ihn zu ärgern (לקגתרו). Als Beweis wird nun angeführt, Symmachus trug im Namen R. Meirs vor על המת ועל כדת מן המת, worüber R. Jehuda aufgebracht wurde, das erstere sei ja überflüssig, woraus folgt, daß eine gültige Codification unserer Mischna zur Zeit R. Jehudas nach dem Tode R. Meirs (vergl. das.) nicht gegeben, daß vielmehr jeder Tanaite diese Materie nach seiner Weise vortrug. Wir brauchen erst nicht zu erwähnen, daß Mischna 3 weder von R. Akiba noch von R. Me!r herrühren können, da beide רביעית דם zur ersten Kategorie zählten. Vielmehr finden wir in dieser Mischna den Beschluß des ב״ד שאחריהם ausgedrückt. 2) Dieser Beschluß wird von R. Jehuda Hanassi nicht in historischer Form, sondern einfach durch die ').Vgl. S. 161, Anm. 4. Der erste Theil des Satzes von R. Jose ist Quelle von Oholot 1, 1. *) Wir können die Zeit dieses Beschlusses durch folgende Vermuthung näher begränzen. Die Discussion zwischen N. Mei'r und R. Eleasar in Damaskus setzt voraus, daß der Beschluß noch nicht gefaßt war, denn sonst hätte er ihn ja auf diesen verweisen können. Es ist das auch ein deutiicher Beweis, daß er nicht aus alter Zeit herrührt. Vielmehr haben wir uns zu denken, dieses Gespräch habe vor dem Beschlüsse Statt gesunden und dieser sei nach dem Tode R. Meirs unter R. Jehuda, R. Jos6, R. Simeon und wohl auch R. Eleasar gefaßt worden, wir könnten daraus schließen, daß R. Eleasar in Uscha war, vgl. jedoch Frankel Hvdegetik S. 173, Anm. 6. 7.