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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1873-01-01 · Heft 4 · p. Seite 160

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
22 (1873)
Issue
Heft 4
Article
Zur Halachakritik
Date
1873-01-01
Page
Seite 160 (sequence 8)
Language
German
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160 Zur Halachakritik. 3,כל טומאה שאין נוירמגלח עליה אין הכהן סופג d.h. doch nichts anders, . : biblische Strafe (Geißelstrafe) erfolgt nur bei Uebertretung biblischer Gebote, der טומאות die nach Nasir 2 als biblisch gelten, nicht aber bei denen in Mischna 3, die sopherisch fütb. Verfolgen wir nun, nachdem wir den Inhalt mrserer Mischnas nach der richtigen Maimo indischen Erklärung, die wir von allen Einwendungen gesichert, erfaßt haben, den Gang der Halacha in Betreff dieser Punkte. Die Schrifterklärer haben, gewiß nicht gleichzeitig, aus Numeri 19, V. 16 die als biblisch geltenden diesbezüglichen levitischen Unreinheiten eruirt. Es ist wahrscheinlich, daß die Deraschot עצם fei עצם כשעורה; unter חלל חרב verstehe mau אבר מן החי und unter קבר־ sei durch Umsetzung רקב zu verstehen (s. Jeruschalmi a. a. O.) zu den ältesten gehören. Aus der Widerholung *) von ארם in diesem biblischen Abschnitte wurde wahrscheinlich erschlossen, daß auch wesentliche Theile des menschlichen Leichnams dem Ganzen gleich feien (vgl. Sifri Sutta Jalkut zu ואת התורה) wie הצי קב עצמות ,שררה וגלגלח ,חצי לוג רם. Die Soferim haben nun ihrerseits als Umzäunung des biblischen Gesetzes neue Hinzugefügt. Zu den ältesten in dieser Beziehung sind zu rechnen טככות und פרעות bann בית הפרם• Von Jose b. Joeser ארק העממים, von Simon b. Schetach כלי מתכות (vgl. ob. S. 158,3111111. 3). Die letzteren unterschieden sich mm von den ersteren durch folgende 3 Punkte: 1) daß Ahroniden bei Uebertretung derselben sich keiner Geißelstrafe schuldig machten, 2) daß den Nasiräer, der sich eine Uebertretung derselben erlaubte,, nicht die Folgeir trafen, welche nach der Ächrift eine solche nach sich zieht (vgl. Numeri 6, 9,10). 3) daß der durch dieselben levitisch Unreine feilt Opfer darzubringen verpflichtet war, wenn er ins Heiligthum gegangen. Diese Unterschiede sind so sehr in der Natur der Sache begründet, daß wir dieselben mit dem Entstehen der sopherischen Verbote gleich setzen können. Daß demnach die in unseren Mischnas vorhaudene Scheidung von zwei Kategorien טומאות mit dem in Bezug auf einen Nasiräer geltenden Bestintmung älter sei als die Schulen Schammais und Hillels, ist klar. Eine der ültesten Controversen zwischen den genannten Schulen Edujoth ') s. Frankel, Ueber palästinensisch . . Schristforschung S. 13, Anm. 3.

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