Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 21 (1872)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Zur Halachakritik
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 517 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur Halachakritik. 517 einer Mischna, die, durch ein nicht beachtetes Einschiebset verderbt, vollständig mißverstanden wurde. Uni aber unsere Erklärung als zwingend erscheinen zn lassen, müssen wir den langsamen Gang des Untersncheus nicht scheuen, wobei wir die interestante Bemerkung machen werden, daß das Bestreben der Pilpulisten, Alles zu retten, zur Hyperkritik geführt hat. Wem dieser Weg zu lang erscheinen möchte, den erinnern wir daran, daß es «inen langen Weg giebt, der kurz ist, und einen kurzen, der lang ist. Mischna Oholot 18, 4 ist angegeben, daß die Schulen Schammai's und Hillels in zwei Punkten einer die levitische Reinheit betreffenden Halacha übereinstimmten, während sie über einen dritten in Controverse mit einander waren. Die Mischna lalltet: ומורים ב״ש וב״ה שבודקים לעושי פסח ואין בורקין לחחמה, ולנזיר ב״ש אומרים בודקין וב״ה אומרים אין בורקין כיצר הוא בורק ובו' Es ist die Rede davon, ob ein präsumtives Leichenfeld, ביה הפרם, das als rabbinisch unrein gilt, in bestiulmten Fällen untersucht werden dürfe. Für den 1. Fall nun לעושי פסח halten beide Schulen diese Untersuchung für gestattet, währeild sie dieselbe für beu 2. Fall לתרומה für unstatthaft erklären, uild in! dritten Falle לסיר erlaubt die Schule Schammai's diese Untersuchung, was die Schule Hillels verbietet, worauf die Art der Uutersuchung näher angegeben wird. lieber deil ersten Fall geben uns die Erklärer genügenden Aufschluß, daß es sich nämlich bei dieser Bestinlmung um einen Conflict handle, den nämlich, daß Jemand, um sein Peßachopfer zu schlachteil, keinell audem, als den für unrein geltenden Weg (בית הפרס) nehmen kölllle. Unl null das elltgegenstehende Hinderniß für das Peßachopfer — denn ein Unreiner darf das Peßachopfer nicht darbringen, und sowohl auf die Unterlassung des Opfers als auf Darbringen desselben in unreinem Zustailde ist Strafe allsgesprochen — zu beseitigen, haben beide Schulen die Untersuchung desselben gestattet. Man untersucht nämlich, ob kleine Neste von Leichenknochen auf diesem Wege sich befinden, entfernt die etwa sich vorfiudenden, wodurch der Weg für jeden Reinen passirbar wird. Der zweite Punkt ist schon welliger klar. Welche Nöthiglmg zur Untersuchung