Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 21 (1872)
- Issue
- Heft 8
- Article
- [Rezension] / Zuckermann
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 381 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Recenswnen. 381 der Herr Verfasser einleitend das eigentliche Thema sowohl von historischer als astronomischer Seite präcisirt, läßt er die Arbeit in drei Haupttheile zerfallen, l. Die Geschichte der jüdischen Zeitrechnung, II. System des jetzt bestehenden constanten Kalenders. Hl. Astronomische Berechnung der Moldoth und Tekuphoth (S. I—5). Er unterscheidet in der Geschichte der jüdischen Zeitrechnung drei Epochen: I. Von Moses bis Esra, II. von Esra bis R. Juda I.; III. von N. Juda I. bis R. Hillel II. (S. 5—6), Für die erste Epoche (S. 6—14) wird überzeugend nachgewiesen, und als Thatsache festgestellt, daß, obschon in der Bibel weder Jahresform noch Jntercalation ausführlich vorkömmt, dennoch unsere Monate seit ältester Zeit Mondmonate gewesen, und daß Moses das gebundene Mondjahr eingeführt, mithin eine Intercalation eines Monates zu gewissen Zeiten stattgefunden. Der Monatsanfang wurde also durch Beobachtung der Mondphasen festgestellt. Alle entgegenstehenden Ansichten werden kritisch beleuchtet und zurückgewiesen. Es wird noch die Jobelperiode, die den späteren Chronologen als ein geregelter Schaltcyklus erscheint, besprochen, alles Dahingehörige zufammengesaßt und dann als ein für die damalige Zeit Unannehmbares widerlegt. Der Verfasser sagt hierüber S. 14: ״In jener Zeit, da der Monat mit dem Sichtbarwerden des Mondes begann und die Zeitrechnung demnach absolut von der Beobachtung abhing, konnte von einer bestimmten Dauer des synodischen Monats durchaus nicht die Rede sein. Und weil Alles auf Beobachtung beruhte, bedurfte man keines nach Principien geregelten Schaltcyklus. Moses wollte weder ein astronomisches Mondjahr noch das tropische Sonnenjahr als Grundlage der Zeitrechnung einführen, sondern ein aus beiden zusammengesetztes ökonomisches Jahr, und bei einem solchen bedurfte er keiner astronomischen Rechnungen. Jeder Ackersmann konnte am Ende des 12. Monats wissen, ob in 14 Tagen die Gerste so weit reif sein werde,'daß man eine Garbe zum Omer haben könnte und nach diesem Gradmesser der Jahreszeit wurde der kommende Monat entweder als der 13. des letzten oder als der 1. des nächsten Jahres eingesetzt." In der zweiten Epoche (S. 14—28) wird die Feststellung des Monatsanfanges durch Beobachtung und Berechnung als ein gerichtlicher Akt, dem ein Zeugenverhör vorausgehen mußte, aufgefaßt. Dadurch war man