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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1872-01-01 · Heft 7 · p. Seite 326

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
21 (1872)
Issue
Heft 7
Article
Der Fettmilchische Aufstand in Frankfurt 1612-1616
Date
1872-01-01
Page
Seite 326 (sequence 3)
Language
German
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326 Der Feltinilchische Arrfstand in Frankfurt 1612—1616. Gasse. Im Beginn des Juli 1615 befahlen die Commissaire, in Gemäßheit eines besonderen kais. Mandats, dem Rath, die Juden wieder in ihren frühern Stand einzusetzen, sie gegen Mißhandlungen zu schützen und ihre Häuser repariren zu lassen; wegen der Leerheit des Aerars verzögerte jedoch der Rath die Ausführung. Schon damals kehrte ein kleiner Theil der Ausgewanderten zurück, sie konnten sich jedoch nicht wohnlich niederlassen, weil die Häuser noch nicht ausgebessert waren. Dagegen ließen mehrere Juden im August sich die Schlüssel zum Thore der Gasse einhändigen, um die Synagoge und den Friedhof wieder herzustellen. In: September bezog endlich ein Theil der Juden die Gasse wieder, nachdem der Rath ihnen erlaubt hatte, daß sie auf ihre Koste;: eine Wache am Thore aufstellten. Die Zurückgekehrten hatten jedoch, wenn sie sich außerhalb der Gasse sehen ließen, Spott und Mißhandlung des Pöbels zu leiden. Der Rath suchte sie zwar durch Strafandrohungen zu schützen;* er selbst wagte aber nicht einmal zu gestatten, daß aus den: Stadtwald ihnen Maien zu ihrem Lanbhüttenfest verabfolgt werden. Am 28. Februar 1616 zogen endlich, kraft kais. Befehls, alle Inden wieder in Franfurt ein, nachdem vorher auf Kosten der Stadt die Synagoge, der Friedhof, die Thore der Gasse, die Privatwohnungen über- Haupt alles in: August 1614 Zerstörte wieder hergestellt worden. Der durch die Plünderung erlittene Schaden konnte aber wegen der Schwierigfeit seiner Festsetzung erst später vergütet werden. Nach Niederwerfung des Aufstandes fand die Exekution der Agitatoren mit allem Gepränge 26. Februar auf dem Roßmarkt statt. Den Inden ließen die Commissaire noch insbesondere den Befehl zustellen, am frühen Morgen des Exekutionstages insgesammt vor den: Gatgenthor sich einzusinden, umd es hatten sich auch fremde Juden eingestellt, welche die Wiedereinsetzung der Glaubensgenossen in ihre früheren Rechte mit anseheu wollten. Zuerst wurde von: Roßzoll herab ein kais. Pönal-Mandat von: 16. Februar 1615 folgenden Inhalts verlesen: Die Bürger hatten im August 1614 die Juden der Stadt wider Gesetz und Recht beraubt und verjagt; sie hätten sich dadurch schwer vergangen, und der Kaiser befehle ihnen deshalb, bei angedrohteur Verlust ihrer Freiheiten und Privilegien, die Juden wieder in die Stadt aufzunehmen und in ihre hergebrachten Rechte wieder einzusetzen, ihnen alles Geraubte zurückzugeben, oder den Werth dafür zu erstatten, sowie alles Zerstörte aus eigene Kosten wieder herzustellen, inskünftige aber die Juden bei allen ihren Rechten 51t erhalten und Zu schützen. Nachher wunde noch ein Dekret der Commissaire

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