Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1872-01-01 · Heft 7 · p. Seite 325

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
21 (1872)
Issue
Heft 7
Article
Der Fettmilchische Aufstand in Frankfurt 1612-1616
Date
1872-01-01
Page
Seite 325 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2829132-2829416-2829424-2866631--14225-2866676
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der Fettrnilchische Aufstand in Frankfurt 1612—1616. 325 nachsuchen. Für solche, welche während der Zeit der Verbannung starben, erhielten ihre Familien auch das Recht, sie in Frankfurt beerdigen zu lassen. Der durch die Plünderung verursachte Schaden wurde nach einer von den Juden 1616 eingereichten Berechnung, welche auch alle Namen enthielt, auf 176,000 Florin angeschlagen. Die geraubten Gegenstände mußten an die Eigenthümer zuückgegeben werden. Den in den Kellern lagernden Wein lieh der Rath zuerst zur einstweiligeil Aufbewahrung in das h. Geistspital bringen, und als der Wein dort zu verderben drohte, so ließ ihn der Rath verkaufen und das Geld dafür deponiren. Besonders schmerzlich war t>en Inden, daß die Plünderer viele ihrer gedruckten und handschriftlichen Bücher theils verbrannt, theils an Buchbinder verkauft batten, welche sie zum Einbinden verbrauchten. Die noch vorhandenen an die Nathsdeputotion abgelieferten Bücher ließ der Rath durch einen darmstädtischen Gelehrteil (Di*. Helwig), vor ihrer Rückgabe an die Eigenthümer untersuchen, ob in den Büchern nicht etwas enthalten sei ״was dem Christenthmn zu Nutz und zu besserer Unterrichtuilg solcher verstockten Leute dienen könne", (lieber das Ergebniß dieser Untersuchung wird nichts gemeldet). Die beim Plündern betheiligten Leute wurden anfangs nicht hart bestraft, weil mehrere Universitäten, an welche der Nach sich wandte, den Spruch thateil, diese Plünderung sei kein vorsätzlicher Diebstahl, sondern ein allgemeiner Raub gewesen, bei welchem. Jedermann ohne Scheu vor aller Augen zugegrisfen habe, es könne deshalb keiner der Theilnehmer bestraft werden. Die bei der Untersuchung ermittelten Plünderer waren größtentheils Handwerksgesellen aus verschiedeneil deutschen Länden: und eine kleine Zahl Frankfurter Bürger aus dem Handwerksstand; sie wirrden später mit Gefängniß bestraft uub ans Frankfurt, Hessen-Darmstadt und Kur-Mainz verbannt. Zu den Bürgern unter ihnen gehörte Gerngroß, wegen dessen ein Jude den Rath von Prag aus mehrmals anging, ihm das Geraubte ersetzen zu lassen. Auch gegen Fettmilch erhob eine Frau 1616 eine ähnliche Klage. Eine bildliche Darstellung der Plünderung von dem Maler Schimmel ließ der Rath confisciren und den Herausgeber verhaften. Bald nach der Vertreibung der Jllden hatten einige Bürger angefangen, in den Häusern Einzelnes derselben abzubrechen, und als Bau-Material zu verwenden, weil sie der Meilluug waren, die Judengasse werde nun für immer beseitigt sein; ein strenger Beseht der kais. Commissiäre vom 23. Octvber untersagte sowohl dies, wie auch jede Aendenmg in Betreff der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.