Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 21 (1872)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur karäischen Bibliographie
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 279 (sequence 6)
- Language
- German
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Zur karäischen Bibliographie. 279 ובבה מאמריו התקיף גם משכילי ג״עעטרח האומה גורך 21 ההכמד ישועה בן אברהם שהיה מתלמידי הרואה ג״ע גם משכילי ישועה כן אהרון הגורע אהרוג׳ שהיה גם הוא מתלמידי הרואה u. s. w. Welchen Sinn hätte es, das Schüler-Verhältniß der beiden Jeschua's zu Joseph Haroöh zu betonen, wenn wir bisher über die Ansicht des Lehrers noch gar nicht unterrichtet worden? Diese so Zusagen apriorischen Momente machen Pinsker's Vermuthung höchst wahrscheinlich, daß vor der Nennung jener Schriften der Name Joseph Haroöh's ausgefallen sei; doch, möchten wir nicht mit ihm den Abschreibern die Schuld geben, sondern eher Hadassi selber, der, von der Sache gefangen genommen, es übersehen haben mag, daß der Autor noch nicht genannt. Aber, wie verhalten sich die ächten Schriften Jofeph's zu den Citaten? Indem wir an die Beantwortung dieser Frage gehen, berühren wir zugleich eine zweite, ob die drei letzten Capp. des S. N. Joseph Haroöh angehören, oder nicht. Pinsler') schrieb die Autorschaft aus kritischen Gründen von mehr äußerlicher Natur dem Joseph ab und Jeschua zu. Wir billigen die Ansicht Fürst's,^) daß auch die letzten Capp. in ihren Umrissen wenigstens Joseph angehören müssen, weil der Parallelismus mit dem Machk. Pethi es so fordere. Bei einer andern Gelegenheit werden wir diese Ansicht durch neue Argumente unterstützen. Uns interessirt hier diese Frage insoferne, als im ganzen Sepher-Ne'imoth sich kerne einzige Stelle findet, in der das Erbrecht berührt wird, als gerade in einem der strittigen Capitel, im letzten des ספר געימות• Es wird da zuerst behauptet, der vom Verstände am meisten gebilligte Erwerb ist der durch Kauf oder Tausch. Dem werden dann andere Arten entgegengesetzt, welche nur von der תורה nicht aber vom Verstände gebilligt werden; so z. B. עבידת עבדים. Eine mittlere Stellung nimmt die Besitzesveränderung durch Erbschaft ein. Sie ist von der תורה gestattet und geboten, stützt sich aber auf die unmittelbarsten menschlichen Gefühle. Der Vater erwirbt mit Mühe ein Vermögen, weiß er doch, daß er für sein Kind sich müht, dessen Bestes er erstrebt! והירושות מדרך התורה גם הם ואע״פ שיש לו כרעת תלייה מסוגלה באשר ישוב אל הולד אשר י) Lik. Kad. נספחים S. 196, ’) Geschichte des Karäerthum's Band II.