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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1872-01-01 · Heft 5 · p. Seite 237

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
21 (1872)
Issue
Heft 5
Article
Der Fettmilchische Aufstand in Erfurt 1612-1616
Date
1872-01-01
Page
Seite 237 (sequence 2)
Language
German
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Der Fettmilchische Aufstand in Erfurt 1612—1616. 237 Der Rath verwies sie wegen des letzten Punktes an den Kaiser, dessen Kammerknechte die Juden seien; der Rath machte jedoch darauf aufmerksam, daß nach Vertreibung der Juden, die Bürger, um Geld zu leihen, sich an auswärtige Juden wenden, dabei aber auch auf Schuldklagen und auswärtige Beschlagnahme sich gefaßt machen müßten. Die Beschwerdeschrift an den Kaiser ging weit über die vorliegenden Fragen hinaus und griff den Charakter und Geist der Regierung und die bestehende Verfassung an. Die Deputation, welche dem Kaiser die Schrift überbrachte, wurde mit einem schriftlichen Bescheid abgefertigt, welcher den Bürger lediglich an die demnächst erscheinende Commission verwies und zu Gehorsam und Ruhe ermahnte. Nach langen und schwierigen Verhandlungen wurde von der Commission der Streit wesentlich im Sinne der Bürgerschaft im Dec. 1612 geschlichtet und sie brachte ein neues Verfassungswerk zu Stande, das man den Bürgervertrag nannte. Cr bestand aus 71 Artikeln. Wegen der Zahl der Juden wurde jedoch keine Bestimmung getroffen, eine solche wurde auf später Vorbehalten; und was die Zinsen betrifft, so sollen bis zu einer darüber einzuholenden Entscheidung des Kaisers den Juden nicht mehr als 8 Prozent bezahlt werden. Die Herstellung des Friedens führte dieser Vertrag doch noch nicht herbei, weil durch denselben nicht alle Streitpunkte ausgeglichen, was die Bürgerschaft in Spannung und Aufregung erhielt und den Agitatoren als Handhabe diente, die Flaurme der Revolution wieder anzufachen. Die völlige Mißachtung der Gesetze brachte besonders die Juden in eine traurige Lage. Die Zünfte kamen immer wieder auf den Gedanken zurück, dieselben müßte!: vertrieben werden und der Pöbel erlaubte sich gegen einzelne Juden die ärgsten Mißhandlungen. In einer Bittschrift, welche die Juden an: 17. März 1613 einreichten, klagten sie, sie würden auf den Straßen geschlagen und gehudelt rc. Cs wurde daher vom Rath gestattet, daß auf ihren Straßen Soldaten an den Thoren ihrer Gasse Wache hielten. Im Juni trug der Ausschuß dreinral nach einander auf gänzliche Abschaffung der Juden an; er drohte dabei, daß er selbst diese nöthigenfalls aus der Stadt treiben werde, denn der Pöbel lasse sich nicht länger von Gewaltthaten abhalten. Der Rath stützte sich auf die Unmöglichkeit, ohne Erlaubniß des Kaisers in dieser Sache etwas zu beschließen. Die Juden benahmen sich übrigens, obgleich sie dem aufgeregten Pöbel gegenüber in einer sehr schwierigen Lage waren, äußerst unvorsichtig. Schon am 15. September (1612) wurden mehrere von ihnen verklagt, weil sie Schelt- und Schmähworte gegen die Bürgerschaft ausgestoßen

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