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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1872-01-01 · Heft 5 · p. Seite 232

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
21 (1872)
Issue
Heft 5
Article
R. Juda ha-Nasi's Antheil an unserer Mischnah
Date
1872-01-01
Page
Seite 232 (sequence 15)
Language
German
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233 R. Juda Ha-Nasi's Antheil an unserer Mischnah. läufig sei hier bemerkt, daß die hier besprochenen Parallelstellen in Beraitho und Tosephtha, wie leicht zu ersehen, nothwendig einen grundverschiedenen Ursprung voraussetzten. Die Stil- und Constructionsabweichunqen ließen sich allerdings als Ungenauigkeiten der Abschreiber erklären. Dieser Ausweg scheint aber schlechterdings unzureichend, so bald man einerseits die Verschiedenheit der Autornamen der individuellen Ansicht und anderseits den Tosephtapassus ר׳ אלעור אומר ר׳ אליעזר פוסל ור׳ יהושע מכשיר ins Auge faßt. Hätte der Beraithoreferent ebenfalls diesen Passus bzw. ור׳ יהושע מכשיר gehabt, dieser würde, weil sehr interessant, nicht als unwichtig übergangen worden sein. Wenn nun die Tosephta-Version, trotz ihren wichtigen Momenten, im Talmud nicht herbeigezogen wird, so geschieht es nur, weil sie in den betreffenden Emoraschulen nicht bekannt war; vergl. unseren Artikel: Halachah-kritische Forschungen, Monatsschrift 1870, S. 297 ff. Ehe wir zum Resumiren der Resultats übergehen, die sich aus der so eben beleuchteten Quellengruppe für unsere Untersuchung ergeben, muß die oben mehrmals ausgesprochene Behauptung von einer zweifachen Kategorie der Halachahvorträge in den Tanna'i'tenschulen näher begründet werden. Nach derselben beschränkten sich die für sämmtliche Jünger berechneten Vorträge auf die codificatorische Mittheilung der Halachoth und war ihre Fassung von außerordentlicher Bündigkeit, während die anderen vor einem engen Kreise gehaltenen die Entfaltung und Ausführung der in jenen mitgetheilten Punkte und die eingehende quellenmäßige Begründung derselben zunr Gegenstände hatten. Die Wahrscheinlichkeit dieser Behauptung folgte bereits aus der obigen Auseinandersetzung der Parallelquellen. Umnittelbar und entscheidend ergiebt sich dasselbe aus einer anderen historischen Notiz, die eine Beraitho aus dem ersten Amorageschlecht anfbewahrt hat. Bekanntlich ist ein Opfer nur dann ״Piggul" im eigentlichen Sinne des Wortes d. h. unter N-o-Strafe verboten, wenn die bewußten Opferhandlungen in der Absicht verrichtet wurden, die genieß- und opferbaren Th eile außerhalb der gesetzlich bestimmten Zeit zu opfern oder zu genießen, nicht aber, wenn mit der Absicht, außerhalb des gesetzlich bestimmten Ortes zu genießen oder

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