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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1872-01-01 · Heft 5 · p. Seite 226

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
21 (1872)
Issue
Heft 5
Article
R. Juda ha-Nasi's Antheil an unserer Mischnah
Date
1872-01-01
Page
Seite 226 (sequence 9)
Language
German
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226 R. Juda Ha-Nasi's Antheil an unserer Mischnah. Im Vertrauen auf die Selbstthätigkeit der Hörer beschränkte sich dann der Tradent entweder auf die Mittheilung eines einzigen Punktes oder er tradirte zwar alle, l>zm. mehrere Punkte, aber in der Weise, daß er nur einmal die nicht normgebende Ansicht erwähnte. Wo nun das letztere Verfahren angewandt wurde, wurden all die anderen, mit dem einen näher beschriebenen innig zusammenhängenden Punkte ohne Weiteres als abgeschlossen, freilich im Sinne des Tradenten, und in gesetzgültiger Form vorgetragen. Und so kain es, daß manche so mitgetheilten Halachoth für denjenigen, die deren Zusammengehörigkeit mit der ausdrücklich als Differenz bezeichneten nicht kannte, den Schein von absolut allgemein gültigen erhielten. Noch eine andere bemerkenswerthe Erscheinung kommt hier in Betracht. Es ereignete sich bekanntlich sehr oft, daß die ursprünglich differirenden Autoritäten ausdrücklich mehrere concrete Fälle unter ein und dasselbe Prinzip, den Gegenstand ihres Streitpunktes, brachteil. Dies verhinderte jedoch zuweilen nicht, daß spätere Tannaiten, selbst wenil sie, was das Prinzip selbst betrifft, sich dem einen oder anderen ihrer Vorgänger anschlossen, hinsichtlich einiger der eüijeltt concreten Füllen entgegengesetzter Ansicht waren. Dies geschah dann, tuerat die Zusammengehörigkeit oder Gleichartigkeit aller Fälle llicht mit Nothwendigkeit fest stand. Mall fand nlitullter einen derselben so verschieden von den übrigen, daß es befreindete, wie die Autorität, der man im Prinzips folgte, die Conseguenz desselben auch auf den ganz anders gestaktetell Fall ailgewandt wiffen wollte. Aber auch das Umgekehrte fand mituilter statt. Man fand, ans eben demselben Grunde, es unbegreiflich, wie die gegnerische Autorität, selbst voll ihreni Standpunkte aus, in denr einzelnen, so sehr sich von den übrigen unterscheidenden Fälle eine Entscheidung treffen konnte, die dem Wesen jenes nicht im Entferntesten entsprach. Ein solches Verhältniß hatte dann maltchinal zur Folge, daß gerade die Halachah, die den fraglichen Fall zum Gegenstand hatte, wenn sie zufällig bis dahin in dem Vortrage wegen ihrer vermeintlichen innigen Zusammengehörigkeit mit einer anderen mitgetheilten Halachah, entweder ganz unerwähnt gelassen, oder in deil Hintergrund getreten war, von dein späteren Tanna'׳, der in ihr etwas anderes sah, mit destomehr Entschiedenheit

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