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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1872-01-01 · Heft 5 · p. Seite 224

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
21 (1872)
Issue
Heft 5
Article
R. Juda ha-Nasi's Antheil an unserer Mischnah
Date
1872-01-01
Page
Seite 224 (sequence 7)
Language
German
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224 R. Juda Ha-Nasi's Antheil an unserer Mischnah. allerdings auch eure individuelle Ansicht." So hätte R. Elasar unmöglich hairdeln können, wenn die tannaitischen Schulen die älteren streitigen Halachoth nur als solche tradirt hätten. Ein noch stärkerer Beweis hierfür liegt in der Weise, wie R. Juda seinerseits die betreffende Halachah Joseph Hababli mitgetheilt hatte. Von biefem Tannai wissen wir gewiß, daß er die gedachte Halachah ohne Weiteres als allgemeingültige im entgegengesetztere Sinne seinem Jürrger überliefert hatte. Denn hätte sie Joseph als eine, wenri auch nur einigermaßen streitige empfangen, so wäre für seine spätere Verlegenheit kein Grund vorhanden. Er hätte aus den vielseitigen Antworten der betreffenden Jünger leicht darauf schließen können, daß andere Schulhäupter die von R. Juda als unnraßgeberrd bezeichriete Ansicht gerade als die normgebende betrachteten. Dieser zweite Beweis ist schlagend. Die allgemein unerrtschieden lautende Antwort des R. Elasar ben Schamua könnte auch, wenngleich nicht ungezwungen, arrderS erklärt werden. Aus der Art und dem Tone, worin Joseph Hababli die Frage gestellt, mochte R. Elasar geschlossen haben, daß Jener mit seiner persönlichen Ansicht bekannt zu werden wünschte. Hätte er als Ueberlieferungsträger den Aufschluß gegeben, er würde unbedingt nicht unterlassen haben, mit gleichem Nachdrucke die gegnerische Ansicht zu betonen. Einen solchen Ausweg läßt hingegen das Verfahren R. Juda's nicht zu, da er, wie aus dem Berichte hervorgeht, die betreffende Halachah als Tradent mittheilte. Freilich stößt auch unsere Vorstellung von dem bei der Halachahüberlieferung in den Schulen beobachteten Verfahren beim Lesen des Berichtes auf eine ähnliche Schwierigkeit. Wenn auch die Schulhäupter, jedes seiner persönlichen Ueberzeugung gemäß, die Halachoth als gesetzesgültige Normen tradirten, so konnten sie doch unmöglich die gegnerische Ansicht ganz unberücksichtigt lassen. Galt es ja unter den Tannaiten als eine unverletzliche Regel, die gegnerische Entscheidung und ihren Autor jedesmal zu erwähnen. Wie kommt es nun, daß sowohl R. Juda als R. Elasar in unserm Falle eine Ausnahme machten? Und ist dies von Letzterem fremd, von Ersterem ist es geradezu unbegreiflich. Es ist ja N. Juda, der von der Nothwendigkeit, jene Regel in Acht zu nehmen, so durchdrungen war, daß er, im Gegensätze zu

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