Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 21 (1872)
- Issue
- Heft 4
- Article
- R. Juda ha-Nasi's Antheil an unserer Mischnah
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 177 (sequence 17)
- Language
- German
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177 R. Juda Ha-Nasi's Antheil an unserer Mischnah. In diesem, wegen der Reinheit des neuhebräischen Stiles auch sprachlich interessanten Berichte theilt der letzte Mischnahredaktenr aus seiner Studienzeit, während welcher er auch die Vorträge des Tannai R. Elieser ben Schamua besucht hatte, folgenden Fall mit. An den eben genannten Tannai richtete einst (?17 ער לאחח אמר) ein Lieblingsschüler folgende Frage: Wie ist es, mit Bezug auf das bewußte pentateuchisch-traditionelle Verbot, mit dem Opfer, wenn es mit der Absicht geschlachtet wurde, das Blut für den folgenden Tag liegen zu lassen? ״Zulässig" (כשר), lautete die zwar lakonische aber deutliche Antwort. Dessenungeachtet wurde von Jenem die Frage nach einigen Pausen so oft wiederholt, bis der Lehrer endlich und zwar zufällig zu dem jedesmal wiederholten ״Zulässig" die Bemerkung hinzufügte: allerdings ist R. Elieser hierüber anderer Ansicht, indem er es für ״unzulässig erklärt." Erst dann beruhigte sich unter einer sichtbaren irmeren freudigen Bewegung der Fragende. Der Tannai, dem diese Genrüthsbewe gung nicht entgangen war, deren Grund er sich aber nicht zu erklären wußte, fragte einigermaßen verlegen: Wie? sollte ich mich bis jetzt noch nicht deutlich ausgedrückt haben! ״Keineswegs," entgegnete Jener; nur hat es mit meinem Benehmen folgende Bewandtniß." Als einstiger Hörer R. Juda's habe er von diesem eine Halachah vernommen, nach der das Opfer im fraglichem Falle ungültig sei. Von dieser Thatsache sei er stets so überzeugt gewesen, daß ihm nicht im Entferntesten einfallen koirnte, an der Nichtigkeit derselben zu zweifeln. Er wurde aber nicht wenig in dieser Ueberzeugung erschüttert, als er aus dem Munde sämmtlicher Tannaimjünger (תלמידיו) die entgegengesetzte Entscheidung vernommen hatte. Diese Einstimmigkeit habe ihn gegen sein Gedächtniß mißtrauisch gemacht. Ueber diesen Punkt wollte er Gewißheit erlangen; dies glaubte er am besten zu erreichen, indem er sich mit der obigen Frage an seinem jetzigen Lehrer wandte. Und in der That sei ^hm nun dieser Wunsch vollkommen in Erfüllung gegangen. Denn nun wisse er, daß die betreffende Halachah nicht, wie es den Anschein hatte, absolut einstimmig im gedachten Sinne entschieden worden. Die Möglichkeit, daß R. Juda die entgegengesetzte Ansicht zu der seinigen gemacht, stehe nun ziemlich fest. R. Eliesar ben Schamua, gerührt über diese Gewissenffranlel, Monatsschrift, xxi 4. 12