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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1872-01-01 · Heft 4 · p. Seite 166

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
21 (1872)
Issue
Heft 4
Article
R. Juda ha-Nasi's Antheil an unserer Mischnah
Date
1872-01-01
Page
Seite 166 (sequence 6)
Language
German
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166 N. Juda Ha-Nasi's Antheil an unserer Mischnah. des Opfers stattfindet. Die Opferung ist verwerflich, wenn die Absicht vorhanden ist, die betreffenden Opfertheile außerhalb der gesetzlich bestimmten örtlichen Grenze entweder zu opfern, (Blutsprengen oder in Rauch aufgehen lasiert) oder zu genießen. Die Opferung ist endlich eine Gräuelthat, wenn die Absicht des Genusses oder der Vollziehung der bewußten Opferhandlungen die gesetzlich bestimmte zeitliche Grenze überschreitet. Diese im Allgemeinen eben so deutliche als unzweifelhafte Tradition enthält im Einzelnen einige dunkele Punkte, deren Aufhellung in den Tannaitenschulen das Objekt ernster Diskussionen bildete. Es wurde von den Tannaim, in Bezug auf die zwei letzten Bestimmungen der Tradition folgende Frage artsgeworfen. Wie ist es erstens, wenn die Absicht sich darauf beschränkt, die betreffenden Opfertheile über die festgesetzte Grenze hinaus liegen, bzw. bringen zu lassen: und zweitens, wenn die betreffenden Theile ungenießbar oder nicht zum Opfern geeignet sind? Hat eine solche Absicht eine den gedachten ähnliche Wirkung oder wrrd sie, weil in einem Falle zu beschränkt und im andern Falle ungereimt, als nicht vorhanden betrachtet? Die Antwort auf beide Fragen geben zwei Mischnajoth im Traktate Sebachim. Beide Fragen werden da in allgemeingültiger Form verneint, unter gleichzeitiger Erwähnung der bejahenden oder individuellen Ansichten. Sie lauten: 1. השוחט את הובח לאכול דבר שאין דרכו לאכול ולהקטיר דבר שאין דרכו להקטיר כשר ר׳ אליעזר פוסל (ibid 3, 3); 2. שחטו ע״מ להניח את דמו או את אימוריו למחר או להוציאן לחוץ ר׳ יהודה פוסל וחכמים מכשירין (ibid. 3, 6). Zu welcher Zeit siud diese Punkte auf die Tagesordnung gekommen? Wann haben sie den vorliegenden eodifieatorischeu Abschluß erhalten? Von welcher Zeit datirt sich ihre Einreihung in die Mischnah? Diese Fragen drängen sich jedem, der auch nur einiges Interesse für die geschichtliche Entwickelung der Halachah hat, beim Lesen dieser Mischnajoth sogleich auf. Denken wir uns einen Augenblick, wir wären bei der Er- Mittelung dieser Punkte auf diese Mischnajoth als die einzige Quelle angewiesen und hätten ferner keinen anderen kritischen Maaßstab als denjenigen, den die oben mitgetheilte Ansicht von der dreifachen Bildungszeit und Autorschaft der Mischnah an die Hand giebt. Die Antwort auf die ersten zwei Fragen wäre leicht

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