Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 21 (1872)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Über Beurtheilung von Zweck und Absicht bei Übertretung religiöser Verbote nach dem Talmud
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 159 (sequence 5)
- Language
- German
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religiöser Verbote nach dem Talmud. 159 miteinzumischen, auch die talmudischen Verhandlungen verschiedeneu Autoren zuzuweisen, und so hat er gleichfalls der geschichtlichen Entwickelung unserer Materie deil Weg gebahnt, (s. z. B. S. 12, wie er in der Auffassung des Beispieles ססיק רישיה Mai>nonides von N. Isaak scheidet. Ersterer ineint, es ist nnbedingt verboten, letzterer bedingungsweise). Durch die geschichtliche Entwickelung unserer Begriffe glauben wir dieses Thema zum Abschluß gebracht zu haben, und fassen kurz das Resultat derselben zusammen: Die schwierige Bestimmung des Verhältnisses von Gedanken und Wollen zur Handlung geht einer Weiterentwickelung entgegen. Während nach der alten Auffassung die mit Bewußtsein ansgeführte Handlung als solche strafbar ist, zeigt sich in der Folgezeit eine immer größere Rücksichtnahme auf Zweck und Absicht. So befreit N. Josua im Gegensatz zu R. Elieser von Strafe, wenn eine verbotene Handlung geschehen, die Absicht aber auf Ausübung eines Gebotes ging. — R. Josd und R. Simon stellen den Begriff מ״ש׳יא״צ״ל auf, als einer Sabbathaudlnng, "die zw einem andern als dem in ihr liegenden Zwecke ansgeführt wird. Samuel vindicirt ^er Absicht «ine schrankenlosere Bedeutung und stellt die neuen Begriffe von מ״ש״א״צ״ל und ד״ש״א״ם auf und befreit sonach von Strafe bei Verletzung des Sabbat, wenn die Handlung nicht rein und allein aus den?Plane hervorgeht, und erlaubt ohne Unterschied jedes Thun, wenn der verbotene Zweck nicht beabsichtigt ist. Naba, der Samuel folgt, ist doch durch Widersprüche mit der alten Auffassung genöthigt, diese weit gehende Erlaubniß wieder eiuzuschränken, doch so, daß seine Scheidung zu Unklarheiten und Widersprüchen fiihrt, die dem Pilpul Thür und Thor öffnen. Gleichzeitig sehen wir aber Gesetzeslehrer in der späteren Zeit, welche zur alten Auffassung sich neigen, R. Jehuda, Rab, Abai, die aber auch ihre Meinung nicht conseqnent durchführen können, weil sie sich ruit beu Behauptungen der früher entgegengesetzt entscheidenden Autoritäten in Uebereinstimmung wissen wollen- Daß die endgültige Halacha nicht widerspruchlos sein kann, ist selbstvetständlich, sie kann nur ein Compromiß der verschiedenen Ansichten sein--»» Der einzige