Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 21 (1872)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über Beurtheilung von Zweck und Absicht bei Übertretung religiöser Verbote nach dem Talmud
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 85 (sequence 10)
- Language
- German
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religiöser Verbote nach dem Talmud. 85 Commentatoren unendliche Schwierigkeiten macht. *) Am beut־ lichsten zeigt sich der Gegensatz non Abai und Rabah in Bezug des Verhältnisses von Gedanken und Handlung in der Contraverse Synhedrin 61 b, wo Abai die Mischna richtig interpretirend המשתחוה לע״ו מאהבה ומיראה für strafbar hält, Rabah aber des subjektiven Zweckes wegen der Mischna entgegengesetzt von Strafe befreit, aber ebenso umgekehrt hält Rabah eine Handlung, die au und für sich straflos wäre, durch die Absicht für strafbar (Menachot 64 רבה אמר פטור ויל בתר מעשיו רבא אמר חייב זיל בתר מחשבתו). Auch hier wird ohne Zweifel Abai wie sein Lehrer Rabba entschieden haben.') So ist auch ihre Controverse Pesachim 25 b zu verstehen, wo Rabah mehr erschwert als Abai, weil diese Controverse nach der zweiten dortigen Erklärung auf לא אפשר ומכון sich bezieht und Rabah eben, wie wir gesehen, das Hauptgewicht aus die Absicht legt. Daß die späteren Amoraim der Autorität Rabahs werden gefolgt sein, ist wohl sicher, da הלכתא ברבא. Aus Succa 33 folgt, daß R. Aschi seine Ansicht vertritt. Auch aus Keritot 20 d geht hervor, daß er dieselbe Auffassung von מ״ש״א״צ״ל und ד״ב״ש״ם wie Samuel hatte.fl Hingegen scheint Rebina nach Sabbat 95 nicht unbedingt dieser Meinung gefolgt zu sein und der dortige Zusatz והאידנא דסבירא לך כר״שמעון, der wahrscheinlich von den Sabburäern herrührt, läßt schließen, daß früher in dieser Beziehung keine feste Bestimmung war. R. Chanannel und Halachot Gedolot, von mehren Commentatoren angeführt, haben gleichfalls sowohl in מ״ש״א״צ״ל als in דבר שאינו מתכון die Meinung R. Simons nach Bäbli zur Norm erhoben. Nach dieser der Entwickelung unserer Materie Schritt für Schriit folgenden und durch Beweise gestützten Darstellung haben wir wohl das Recht und die Pflicht, die Entscheidungen der 9 Vergl. Raschi zu Sebachim 91, Tosafot zu Bechorot 24. fl Hiermit stimmt auch Jeruschalmi Sabbat 13 Ende überein, fl Tosafot das. giebt sich viele Mühe zu erklären, warum er im ersten Falle ד״ש״ם sagt und im zweiten מ״ש״צ״ל, aber der erste Fall ist eine positive Arbeit, deren Zweck gleichgültig ist, der zweite להחחמם ist eine positive Handlung zu einem negativen Zwecke.