Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 21 (1872)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über Beurtheilung von Zweck und Absicht bei Übertretung religiöser Verbote nach dem Talmud
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 78 (sequence 3)
- Language
- German
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78 Ueber Beurtheilung von Zweck und Absicht bei Uebertretung Durch das, wenn auch unbewußte Bestreben der Amorairn, ihre eigenen Gedanken in die Mischna hineinzutragen, erttsteht ein aus dieser Boraita גורר folgt, das; N. Simon behauptet habe ר״ש״א״ם מותר. Nach der gewöhnlichen Annahme soll unter ד״ש״א״ם verstauden werden eine Handlung, die möglicher Weise eine verbotene Handlung zur Folge hat. Wie aber גרירה darunter zu subsumiren sei, kann man nichteinsehen, da dies nicht möglicher — sondern uothwendiger Weise einen macht. Tosafot Pesachim 25 b hilft sich mit der Bemerkung ומיירי כגון דליכא פסיק רישיה, was aber gar nicht leicht zu denken ist, besonders bei גחליס. In der That hat N. Elieser aus Metz wegen dieser nicht zu übersehenden Schwierigkeit gelesen אבל בגדולים ר׳יה אסור (vgl. N. Isaak aus Wien a. a. O. S. 24, Abschn. 35 Ende). Im Jeruschallni steht aber לא יגרור . . מפני שעושה הריק und ist die Eontro- Verse auf nichts anderes als מ״ש״א״צ״ל zurückzuführen, weil der הריק nicht beabsichtigt ist, und weil מדרבנן oder weil לא אפשר behauptet R. Simon מותר, nicht wie sonst פסור. Ja wir können aus Babli erweisen, daß die jerusalemischen Auroras die Boraita anders aufgefaszt haben. Es finden sich Sabbat 29b mehrere Erzählungen von jerusalemischen Amoras, ר׳ יצחק בן אלעור und ר׳ ירמיה רבה das; sie גרירה verboten haben u. z. darum, weil N. Simolr;cur גדולים erlaubt habe und nicht קסנים, also selbst R. Sünon behauptet nicht ד^יש״א^ים מותר. Und wenn Babli das. עולא das Gegentheil behaupten läßt, so ist es wahrscheinlich, das; die im Jeruschalmi vorkommende Behauptung des ר׳ אילא (vergl. Frankel, Einleitung in den Jeruschalmi 120 a)מודים חכמים לר״ש בכסא שרגליו משוקעות בטיט שמותר לטלטלו in falscher Version in den übergegangen ist, indem statt לגרור לטלטל gelesen wurde, was auch N. Elieser aus Metz veranlassen;nutzte, statt מותר zu lesen אסור. Wir finden arnh nirgends im Jeruschalmi dieser Controverse Erwähnung gethan. Wenn es das. Sabbat n., H. 5 heißt: אמר ח יורן תמן אינו רוצה שיבערו ברם הכא רוצה הוא . . . . . so ist damit nichts anderes als מלאכה שאינו צריכה לגופה gemeint, genau übereinstimmend mit unserer Definition dieses Begriffes nach Jeruschalmi. Das; בעילה בשבת und מפיש מורסא, welche *מותר sind, mit שובר ארם verglichen werden, womit R. Jehuda übereinstimmt, haben wir schon gesagt. Wenn man die Stelle das. 13, 6 urgimt will היה צבי רק כדרכו ונעל בעדו ובעד הצבי מותר, so ist dies gleichfalls, wie die letzt genannten Fälle, מתעסק. Es ist hier casus eingetreten, oder wie Jeruschalmi Berachot sich ausdrückt, מאיליה נעשית. Ben Adereth hat auch diesen Fall ganz richtig von פסיק רישיה des Babli geschieden, vergl. auch R. Jesaja Acharon Schilto Gibborim. Es kann daher Jeruschalmi den Unterschied von פסיק רישיה דלא ניחא ליה und רלא ניחא ליה nicht machen. Schon aus dem Erunde fcmu die Erklärung von R. David Frankel das. 7, H. 2 פשיטא לרבנן Seite 27 der Wiener Ausgabe nicht richtig sein. Es ist auch mit seiner Erklärung an und für