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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 12 · p. Seite 541

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 12
Article
Beiträge zur Wort- und Sacherklärung der Mischnah
Date
1871-01-01
Page
Seite 541 (sequence 12)
Language
German
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IRI
…/2829132-2829402-2829415-2866295--13857-2866334
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Beiträge zur Wort- und Sacherklärung der Mischnah. 541 mon den Rechtsprincipien oder der a e q u i t a s entsprechen. Uns liegt die Seite näher, daraus zu beweisen, daß die דייני גזילוח ein ständiges Tribunal für Civilprozeßfälle ungewöhnlicher Art bildeten. Daraus ergiebt sich auch, daß sie keinesweges eine Art Polizeigericht waren. Als ständiges Gericht, das mit den Parteien nichts zu verkehren, kein Verhör zu vernehmen hatte, sondern lediglich ihnen vorgelegte Fälle 311 beurtheilen, war es ganz in der Ordnung, daß die Mitglieder desselben vom Tempelschatze Gehalt bezogen, obwohl es sonst verpönt war, wenn die Richter sich, selbst für ihre Funktionen, zahlen ließen (vergl. Tossafot Ketubot p. 105 8 Ende). Da die Mitglieder stets bereit sein mußten, Sitzungen zu veranstalten, so konnten sie keinem andern Erwerbe obliegen und mußten demnach schadlos gehalten werden. Die Nachricht von der Besoldung derselben staurmt zwar aus späterer Zeit, aber da sie in zwei Quellen erwähnt wird, beruht sie wohl auf Tradition. Dagegen ist die H ö h e des Gehaltes bis auf 99 Mina (mehr als 2000 Thaler nach unserm Gelde) nicht gesichert, da sie nur im babylonischen Talmud allein vorkommt und außerdein übertrieben klingt. Im j. T. heißt es nämlich ganz einfach: (Setiellalim IV p. 48 a): (גדול בר בנימין בשם (די אסי שני דייני גוילוח נוטלין שכרן מתרומת הלשכה. Dagegen in b. T. (das.)אמר ר׳ יהורה (?) אמר ר׳ אסי גוזרי גזירות שבירושלם היו •י נוטלין שכרן תשעים ותשע מנה מתרומת הלשכה לא רצו טוסיפין להן. Nach der gewonnenen Bedeutung von דייני נזילות kann man sogar die LA. גזירות auch festhalteu, das jedenfalls ״D e k r e t e" bedeutet. Das Zwei- oder Drei-Männertribunal gab wohl aus die an dasselbe gerichteten Anfragen bündige Entscheidungen, für welche es keine Berufung auf eine noch höhere Instanz gab. In sofern konnten sie auch גוזרי גזירות genannt werden, d. h. diejenigen, welche endgültige Entscheidungen aussprachen, wenn überhaupt die דייני גזילוה und גוזרי גזירות identisch sind, wie aus den obigen Parallelen hervorgeht. Dann ließ sich auch daraus folgern, daß diese Tribunalsrichter für Civilangelegenheiten auch manche andere Rechtsdekrete erlassen haben. Denn in Baba Kama p. 58 b, auch in Ketubot. 1. c. wird durch den Tanaiten R'Jose tradirt, diese Richter hätten festgesetzt, wenn ein Thier Weinstöcke beschädigt hat, so sei für eine einjährige 3 Denar

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