Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 20 (1871)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Beiträge zur Wort- und Sacherklärung der Mischnah
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 539 (sequence 10)
- Language
- German
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Beiträge zur Wort- und Sacherklärung der Mischnah. 589 Collegium erforderlich sei. Denn es ist nicht zu verkennen, daß dieses ונזילות vollständig identisch ist mit דייני ונזילות. Aber dadurch ist es erst recht einleuchtend, daß ונזילות nicht einfach ״Raub" bedeuten kann; denn dann fiele es mit der Kategorie von דיני ממונות oder mit den הבלות zusammen. Der jeruf. Talmud giebt einen Wink dafiir, wie das Wort zu verstehen sei. Die scheinbar dunkele Stelle als Schluß zu ממונין על הגזל lautet ללמדך נ שכל מי שהוא ספיקה בידו למחות ואינו מוחה קלקלה תלויה מ. Der Sinn dieser Stelle ist: es sei höchst wichtig, Gerichtshöfe einzusetzen, denn wer eitlem Vergehen zu steuern im Stande ist, und es unterläßt, der wird für die daraus folgende Ungerechtigkeit verantwortlich geinacht. Also Gerichtshöfe sollen Vorbeugen, daß nicht Unrecht geschehe, daß nicht an eitlem Betheiligten ein ״Raub" begangen werde. Wenn wir erwägen, daß die talmudische Lehre Alles das Raub (נזל) nennt, was nicht aus llnziveideutig rechtmäßige Weise, durch freiwilliges Abtreten von der andern Seite erworben ist, z. B. den Gewinn durch Würfelspiel oder Wetten, daß sie auch Kleinviehhirten und Steuereinnehmer als Räuber ansieht, so ist der Sinn von נזילה an dieser Stelle nicht zweifelhaft. Es war ein Gerichtshof d a f n v eingesetzt, damit prophylaktisch verhütet werden soll, daß in Geldangelegenheiten Jemandem nicht U nrecht geschehe, oder daß seine Gegenpartei nicht e i n e n R a u b b e g e h e. Mall muß ferner erwägen, daß im Allgemeinen Civilprozesse durch Schiedesgerichte geschlichtet wurden, und das ist eigentlieh der Sinn von דיני ממינות בשלשה, lvie aus den Abschn. 1LI Synhedriu hervorgeht: דיני ממונות בג׳ זה בורר לו אחד וזה בורר לו אחר ושניהן בוררין להן עור אחר. Es hat also für die Civilgerichtsbarkeit kein ständiges Gericht gegeben, nur für Criminalfälle war ein Tribunal voll 23 Mitgliedern eingesetzt. Da das von den Parteien gewählte Schiedsgericht liicht rechtskundig zu sein brauchte, so.läßt es sich delikell, daß complicirte Rechtsfälle keine Erledigulig fanden. Dieser Mangel nrußte sich fühlbar machen, und deßwegeil setzte niail in Jerusalem eine Art Tribunal für dubiöse F ä l l e ein, .und diese hießen דייני נזילות, von dem Uvlstande, daß sie Raub, d. h. unrechtmäßigen Besitz zu verhüten hatteil. Mit einem Worte, es ent st and