Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 20 (1871)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Beiträge zur Wort- und Sacherklärung der Mischnah
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 532 (sequence 3)
- Language
- German
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532 Beiträge zur Wort- und Sacherklärung der Mischnah. בגיטין מפני חקון העולם. Diese Boraita ist nicht ganz verständlich. Es ist nicht denkbar, daß die Zeugen, wenn sie einmal den Scheidebrief mit ihrer Unterschrift beglaubigen wollten, gerade die Hauptsache, ihre Namen, verschwiegen haben sollen, wie die Commentatoren den Passus auslegen. Auch liegt ein Widerspruch darin: ״ich N. habe unterschrieben", und doch soll der Name fehlen! Ein Vergleich mit der Tosifta, aus welcher diese Relation entnommen ist, ergiebt, daß die L.A. nicht ganz in Ordnung ist. Das. (zu Gittin Ende) lautet dieser Passus: אני ער חתמתי ער אם היה כתב ירו יוצא ממקום אחר כשר ואם לאו פסול. ר׳ שמעון כן גמליאל אומר תקנה גרולה התקינו שיחו העדים משימין אח שמן כגיטין• Hier fehlt das Wort פלוני. Daraus folgt, daß die Zeugen ursprünglich ihre Namen ganz und gar verschwiegen hatten, und die Verordnung lautete, daß sie die Namen setzen sollten שיהו משימין (bessere L.A. statt מפרשין). Die auffallende Formel אני ער חתמתי ער könnte man sich distributiv denken (אני ער (או חתמתי ער. Aber eben dadurch erscheint die Schwierigkeit um so größer. Die Zeuger! haben den Scheidebrief unterzeichnet, ohne ihre Namen zu nennen! Was soll das bedeuten? Wozu sollte ihr« ׳Unterschrift dienen, wenn sie nicht mit ihrem Namen für die Richtigkeit der Unterschrift eintreten? Eine vorn Talnrud daselbst aufgeworfene Frage und ein dazu herbeigezogerrer Beleg heben diese Schwierigkeit. Die Frage lautet: Soll denn ein Zeichen (statt der Namen) nicht genügen? Es ist doch bekannt, daß Rab lediglich einen Fisch zeichnete, R' C h a n i n a einen P a l in z w e i g, R' C h a s d a ein S s amech (von seinem Namen), R' Hoschaja ein Arn, endlich Rabba bar Huna ein Schiff! ובסימנא לא? והא רכ צייר כוורא, ור׳ חנינא צייר חרוחא, רב חסרא סמך ור׳ הושעיא עין, רבה בר ר׳ חננא צייר מכותא. In dieser Relation haben wir den Schlüssel für die Tradition von der auffallenden Verordnung. Ursprünglich haben die Zeugen nicht ihre Nanien unterschrieben, sorldern lediglich entweder ein symbolisches Zeichen oder einen Buchstaben von ihren Namen als Abbreviatur gesetzt. Da nun solche Zeichen leicht nachgeahmt werden können, so ist angeordnet worden, daß sie ihre Namen deutlich und vollständig schreiben sollten: שיחו מפרשי! שמותיהן oder richtiger in der To-