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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 11 · p. Seite 526

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 11
Article
Bittschrift der Juden in Deutschland, an die Repräsentanten unserer Nation, um das deutsche Bürgerrecht. Von Hofrath Grund in Regensburg
Date
1871-01-01
Page
Seite 526 (sequence 3)
Language
German
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526 Bittschrift der Juden. voraussetzen, unb die Juden st e h e n n a menLli ch neben d e n E h r l o sen, Geächteten, Leibeigenen. Gegen die Gesundheitspolizei wohnen sie zu Tausenden in engen Stadtbezirken, der Gefahr der ungesunde!: Luft, anstecke!rden Krankheiten und allen körperlichen Nebeln ausgesetzt, der Ansprüche auf die Bequemlichkeit und den Genuß eines freieren, bessern Lebens beraubt, und an gewissen Tagen und Stunde»: sogar in ihren Wohnungen wie in einen» Kerker eingeschlossen. Gegen die Stimme des natürlichen Rechts beschäftigen sie sich bei einem mit den übrigen Menschen gleichen Gefühle von Anlagen, Kräften und Fähigkeiten, bei gleichem Triebe nach Vervollkommnung, gleichen» Geschmack für das Schöne und Nützliche, mit einem und demselben Gewerbe. Sowohl von der Besugniß der Bodenkultur und der Verarbeitung der Produkte entfernt, als auf die Dienste des Staates erzwungenen Verzicht leistend, befinden sie sich in der betrübten Lage, jede Kraft veröden zu lassen, die ein anderer zur Verewigung seines Namens, zum Segen seines Vaterlandes, zum Gluck der Menschheit in Thätigkeit setzt." ״Diesen seelenlosen Zustand des jüdischen Volkes in der deutschen Staatsverfassung ntacfyeit die mannigfachen Beschränkungen seiner Personlichen Rechte noch beschwerender. Das Entehrendste von allen ist wohl der sogenannte L e i b z o l l, welcher den Juden aus der Reihe der vernünftigen Wesen unter die Thiere versetzt, »md denselben nöthigt, den Fußtritt z!» bezahle!», den sein Körper, mit gleicher Menschenseele begabt, auf diesen oder jenen Bode!» thut. Diese Unbilligkeit vergrößert sich d»»rch die Bemerkung, daß diese Abgabe nur den Aermeren drückt, indem der Reichere gewöhnlich mit Pässen versehen ist, die seine Verbindüngen ihm verschaffen. Die Gesetze verweigern den jüdischen Weibern in Ansehung der Mitgabe die Vortheile, welche die christlichen Weiber genießen. Der Reichsabschied vo!» 1551 verbietet den Juden, Coutrakte mit den Christen oh»»e obrigkeitliche Bestätigung abzuschließen. Nach den»- selben Reichsabschiede dürfen keine jüdische Forderunge»» an Christen übertragen werden. Nach einer gegen diese Bolksklasse gefaßten Vermuthung streitet »nan darüber, ob ihre Handelsbücher den kaufntännischen Glauben verdiene!», unb sucht von Amtswegen gegen die Gla»»bwürdigkeit der Judeneide u»»d Zeugschaften so!!»anche Bedenklichkeiten hervor. Was die natürlichen Rechte beschränken »»nd die gesellschaftlichen Verhältnisse lästig machen kan»», unter diesen» sieht »nan je»»es »»»»glückliche Volk größlentbeits noch leiden. Ci»» niederschlagendes Beispiel Liefert unter ander!» der

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