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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 11 · p. Seite 507

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 11
Article
Die Kanonicität des Buches Esther in der älteren synagogalen und kirchlichen Literatur
Date
1871-01-01
Page
Seite 507 (sequence 6)
Language
German
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in der älteren synagogalen und kirchlichen Literatur. 507 ansahen, nicht etwa, weil es zu sehr ״judeuzt", wie Luther sich derb darüber ausdrückte, sondern weil es für die regula fidei so gar nichts bietet. Melito, Bischof von SardeS, (letztes Viertel des 2. Iah.) zählt es wenigstens nicht unter die heiligen Schriften (Eusebius Kirchengesch. I 26). Da die christliche Kirche davon ausging, daß ein kanonisches Buch die regula fidei oder wenigstens kunäamentum ot ealumnam fidei enthalten müsse, so mußte sie das Buch Esther, welches keine Spur davon hat, verwerfen. Es blieb aber nicht bei dieser Konsequenz. Origencs, der gelehrteste Kirchenvater, welcher von den Juden abhängig war, hat sämmtliche von der Synagoge kanonisirte Schriften auch für die Kirche anerkannt, und da er mächtigen Einfluß auf die christliche Welt hatte, so kam das Buch Esther auch hier zum Ansehen. Später wurden die Kirchenlehrer tvieder schwankend in Bezug auf dieses Buch. Sie stempelten eS zwar nicht zum kanonischen Bitche, aber sie ließen es zu, von den Katechumenen gelesen zu werden, d. h. sie zählten es zu beit ärYtvwöxd^sva, gleich einigen Apokryphen: Weisheit, Sirach, Judith und Tobias (Athanasius epistola festalis opp. I 961 sä. Bened.): iffd xal srsqa ßtß- Xla . . . ov xavovufiiieva, Ttrv7u0j1tva Ss nagä rwr matoin ävayovoxrxsGOm rolg cion Trooaeo'/o /xivotg xal ßyX0f.1tvotg xaxly/elaOai mn nuseßelag Xöyov: <s0(pu1 EoXoiawvtoc, xal aocpia 210uy, xal 3EcrUij o x. t. X. In der griechischen Kirche dauerte die Bedenklichkeit gegen die volle Kanonicität des Buches noch lange fort; nur die lateinische Kirche, die sich von Hause aus mehr von Autorität als von Kritik leiten ließ, nahm pSIe-mvle sämmtliche Schriften in ihren Kanon auf, die von einein ntaßgebenden Kirchenvater anerkannt waren, nicht bloß das Buch Esther, sondern auch Apokryphen. Die Synagoge dagegen ging bei der Kauonisirung der Schriften von einem ganz anderen Gesichtspunkte aus, als die Kirche. Das Hauptmotiv z>tr Sanctionirung der Hagiographen ivar, um sie vor Profanisirung zit schützen. Daher wurde gesetzlich bestimmt, daß Berührung der für heilig zu erachtenden Schriften (כתבי קרש) die Hände verunreinige. Die in den Schriften vorkommenden Gottesnanteu (אוכרוח) veraulaßten zunächst, wenn auch nicht allein, diese Maßregel, dieselben vor profaner Behändlung zu schätzen. Da nun das Buch Esther den Namen Gottes

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