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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 11 · p. Seite 500

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 11
Article
Beiträge zur Sacherklärung der Mischnah
Date
1871-01-01
Page
Seite 500 (sequence 7)
Language
German
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500 Beiträge zur Sacherklärung der Mischnah. sind nicht identisch »nt den!גבאי, sondern werden neben ihnen anfgefiihrt (Baba Kaum X. 6). אין פורטין לא מחיבת המוכסין ולא מכים של גבאץ. Die Zöllner, welche sedentär gedacht werden, hatten eine Kiste (תיבת) für ihre Eüurahmen, die Einnehmer dagegen, welche von Harts zu Haus zogm, hatteir dafür einen Beutel (כים). Dunkel ist aber das. die folgende Halacha נטל מוכמין את חמורו ונתנו לו חמור אחר. Es farm unmöglich bedeuten, daß Zöllner beit Esel als Steuer genomnlerr oder confiscirt haben; denn das war wohl schwerlich ihres Amtes. Neben einarrder werden diese beiden Kategorien noch genannt, daß sie beide, nach einer späteren Bestinimung, eben so wie arrdere Tiffamirte von Zulassung zur Zeugenschaft ausgeschlossen werden (Synhedr. p. 25 b): 1עור הוסיפו עליהן הרועים הגבאים והמוכסין). Indessen scheint מוכסין nicht bloß von Einnehniern des Eingangzolls, sondern auch von denen der Fruchtsteuer gebraucht zu sein, wenn mail die Mischnah (Redarin III. 4) in Betracht ziehet: נוררין להרנין לחרמין ולמובסין שהיא של תרומה ובו׳. Ueberhanpt ist wohl .מוכס die älteste Bezeichnung für Steuereinnehmer, da es vom Althebr. מכס derivirt, und also ursprünglich Antheil an der Umlage oder Contribution bedeutet. Außer den מסיקין ,אנסין, ferner גבאין und מוכסין werden an einer Stelle noch genannt רימוסנאי (Megillat Taanit-, babl. Synhedr. 9t a): אתנטילו דמוסנאי מיהודה ומירושלם. Ich habe anderweitig nachgewies«! (Geschichte d. Juden b. III 2 S. 427), daß dieses Wort den üijfioötmvac oder publicani entspricht. Es waren die Steuer Pächter, welche für eine Summe die Abgaben einzrrtreiberr ermächtigt wurden- Diese waren es, welche die Steuereinrlehnrer als ihre rmtergeordneten Beamten anstellten. Die?ublivani waren wahrscheinlich wie in den übrigen römischen Provinzen Leute aus dem Nitterstarrde, die ihren Sitz in Cäsarea oder Jerusalenr gehabt haben mochten. Das Abgabenshstem, welches die Römer seit ihrer Occupation von Judäa diesem Lande aufgelegt haben, ist noch nicht genau ermittelt. Ine Allgenreinen rverden dreierlei Kategorierr ') Auffallend ist es, das! der jerus. T. und Tosifta Spuh. II nicht auch die Zöllner, wohl aber Hirten specifieireu.

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