Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 11 · p. Seite 499

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 11
Article
Beiträge zur Sacherklärung der Mischnah
Date
1871-01-01
Page
Seite 499 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
80% known words query
IRI
…/2829132-2829402-2829414-2866227--13789-2866260
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Beiträge M Sacherklärung der Mischnah. 499 Gab;: uom Getreide oder den Zehnten abgeschieden haben, so wird es von ihnen angenouune!:, ohne Rücksicht darauf, daß es vielleicht geraubtes Gut sein könnte. Es wird also vorausgesetzt, daß es auch jüdische אנסין exactores gegeben hat. Der. Exeeutor von Rimmon, m dessen. Haus ein Aarouide berufen!vurde, um das Genus eines Neugeborenen %n untersuchen, wird sehr oft eitirt (Tasifta Oholot XVI., babyl. Pesachim. 9 a und Parallst.) מעשה במציק אהה של רסון שהפילה שפחתו נפל 1 לבור וכד). Auch dieser war ei!t Judäer. Es folgt also daraus, daß ungeachtet des Hasses gegen die Römer und ihr aufgezwungenes Steuersystem sich doch Inden als Handlanger derselben hergegeben haben. ä5crfcl)iebeu von den אנסין oder מסיקין sind die גבאין xnib מוכסין. Während jene mn bei Einziehung von Ackerbesitz in Erwahnung fomrneu. wird von den גבאין in der Regel angegeben, daß sie ins Haus eindringen, die Abgaben einzuziehen. Man erinnere sich ait das schöne ethische Gleichniß R. Akiba's lAbbot UI 16): והגבאין מחזירין הדיר בכל יום ונפרעין מן האדם מדעתו ושלא מרעתו: Die Einnehmer gehen stets jeben Tag runher und!!lachen sich bezahlt freiwillig oder gezwungen. Es ist bei halachischer Beftinnrnmg öfter die Rede von den Steuererhebern, wenn sie ins Haus gedrungen sind, in wie fern dadurch levitische Unreirrheit entfte^cu kann i.Chagigah III. 6). הגבאין שנכנסו לתוך הבית נאמנין לומר לא נגענו. הנבאין שנכנסו לתוך הבית, הבית טמא עם יש עמהן נכרים נאמנים לומר לא נכנסנו ובו׳. (Taharot VII. 0) Hier ist uott jüdischen Zöllnern die Rede. מוכסין dagegen scheint ursprünglich nur von Zoll- oder Hafe n b e a m t e n gebraucht zu sein, welche vom Export und Import den Zoll erhoben, d. h. von Aceiseu-Einnehmern, portitores. Denn es ist im Talmud die Rede von eitlem Zollhaus, wo die Abgabe entrichtet wird (Sakkah. p. 36 a): משל למלך בשר ודם שהיה עובר על בית המכס אמר לעבדיו הגו מכס למוכסים . . . ממנו ילמדו כל עוברי דרכים ולא יבריחוס מן מן המכס. Die מוכסין kamen also!licht ins Haus, sondern hielten die Reiseude!l an, den Zoll zu entrichten. Sie ') Tossafvt tu'merfen, das׳, eine L.A (mild בפוסק, das luiivbe ein ״Olive nbesiher" bedeuten. Indessen steht diese L.A. vereinzelt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.