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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 11 · p. Seite 497

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 11
Article
Beiträge zur Sacherklärung der Mischnah
Date
1871-01-01
Page
Seite 497 (sequence 4)
Language
German
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Beiträge zur Sacherklärung der Mischnah. 497 אנסין ופאי ננהו גובי ארנונא, Es sind die eoaetores oder exaetores, die unerbittlichen Steuereiutreiber, welche das Feld confiscirten, wemr die ©runbfteuer oder die Nlaiilral-Lieferung nicht regelmäßig geleistet wurde. Der Ausdruck משרבו האנסין ist nicht buchstüblich zu nehrneir; es ist lediglich n5us linguae bei Verordnungen: ״Dieses ist eingeführt, als die Uebertreter dieses Gesetzes allnrälig z n g e n o m m e u haben, als deren immer mehr lvnrden. Z. B.: משרבו -(,ברי -(בירר. In unserein Falle dagegen kann nicht von alluläliger Ueberhandnahlue die Rede sein, da ohne Zweifel zu einer bestimmten Zeit von Rom aus ein Edikt in Judäa angelangt ist, die Naturalsteuer auch am Sabbathjahre einzuziehen, und sich rim die voll Cäsar eingeführte Steuerfreiheit nicht zu kümmern. Nichts desto ׳.veuiger ist auch hierbei der Ausdruck משרבו האגסין beibehalten. Ebenso bei dem Gesetze, daß man früher verlorene Gegenstände auszurufen pflegte, später aber, als die אנסין Solches verboten, machte;narr es unter der Hand bekannt (Baba Mezia p. 28 b): . . . משרבו האנסין התקינו, ist die Bezeichnung ungenau. Der jerus. T. hat hier sachgemäßer die L.A. (!1 p. 8 0.) מ!המבנה ואי^1 התקינו, d. h. von der Zeit der Gefahr au, oder von der hadrianischen Zeit an verordnete man, daß verlorene Gegenstände nicht ansgernfen werden sollen. Auch die Aufhebung der Immunität von dem Sabbathjahr datirt von der hadrianischen Zeit, lueitu man die Differenz zwiicherr N'Meir uub R'Jehuda dabei beachtet. Der Ersten bestimmt, daß auch die Sammler voll Feldfrüchteil nulaußlid) zur Zengellschaft sein sollen, R'Jehuda dagegell meinte: lediglich die Händler mit Feldfrüchteil. Darauf R'Simoll: Man imtfj die Zeitveränderuug berücksichtigell: Das will also sageil: R'ülleir wollte auch nach der Zeit, als die אנמית, exaclores, die Lieferang am Sabbathjahr erzwangen, die Sanlnrler gebrandnlarkt lutffen. Sein Antagonist MJehnda aber ma l.te die veränderte Zeitlage gelterld. Die Veränderung muß also in der Zeit dieser beibeu Tavav'teu eingetreten sein, 1ntb das lvar die hadriall i s ch e oder unmittelbar!l a ch h a d r i a n. i s ch e Zeit vonl Jahre lüg an. Es ist nicht anznnehmen, daß Hadrian oder feilte Schergen, welche jede Aeußernng des jüdisch-religiösen Lebens mir schwerer Strafe bedrohte, das Sabbathjahr-Gesetz beriicksichlägt haben soll. Eher ist anznnehmen, daß in der Zwischenzeit Frankel, MonalsschrNt. XX. U. V2

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