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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 7 · p. Seite 302

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 7
Article
Das Clientelverhältnis im hebräischen Alterthume
Date
1871-01-01
Page
Seite 302 (sequence 14)
Language
German
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302 Das Clientelverhältniß hu hebräische!: Merthume. schrist für die Versöhnungsfeier (Levit. 10, 5-9), welche allerdings auch den Peregriuen zur Pflicht wacht, cim Versöhnungstage zu fasten und nicht zu arbeiten האורח והגר, aber schwerlich sollten die autochthonen Clienten demselben Zwang unterliegen. Bei solchen Gesetzen ist aber zu beobachte!:, daß diese, blasse entweder ausdrücklich eximirt!vird, wie beim Paschafeste lExodns i2, ck9, Numeri 9, 14): daß ein Beisasse nicht zum Theil!lehmen daran zugelassmr werden soll (das. V. 43) in תושב ושכיר לא יאבל, oder daß im Gesetze angedeutet ist, es sei ursprünglich für die Israeliten erlassen, ltub nur die Gerim sollen auch dazu verpflichtet sein. J!r diesen: Falle ist unter אורה von selbst בבני ישראל zu verstehen. Das kann man bei dem Gesetze 11t Betreff des Blutgenusses und der Verunreinigung (Levit. 17, 10) und den: Gußopfergesetz (Numeri 10, 13) beobachten.. Von allen diesen Bestimmungen sind natürlich die autochthonischen Clienten ausgenommen, und nur die Peregrinen werde!: dazu verpflichtet. Der Grund ist, weil diese, wie angegeben, vermöge ihrer Vereinzelung sich enger an die Israeliten anschließen, wie vorausgesetzt wird; daher sind sie auch zur Befolgung vieler Ritualien, wie Versöhnungstag, verpflichtet. Es wird sogar vorausgesetzt, daß sie auch die Beschneidnng an sich vollzogen haben (Erod. 12, 48). Sie sollen auch den Sabbat feiern, und am Feste der ungesäuerten Brode sollen sie Gesäuertes nicht im Han.se behalten (das. 12, 19 1). Durch diese Betrachtung stellt sich der humane Geist der israelitischen Gesetzgebung auf's unzweideutigste heraus. Während in Nour die Peregriuen vollständig ititb in Athen größtentheils vom Genüsse der Bürgerrechte ausgeschlossen waren, bis tz Dieser Vers scheint ans den ersten Blick anzngeben, das׳, die Gerim der Exterminationsstrafe unterliegen wegen Vergehen des Genusses von Gesäuertem an dein MazzoNFeste. Dem ist aber bei genauer Betrachtung nicht so, sondern es must hier eine Paranthese angenommen werden.

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