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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 7 · p. Seite 300

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 7
Article
Das Clientelverhältnis im hebräischen Alterthume
Date
1871-01-01
Page
Seite 300 (sequence 12)
Language
German
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300 DaS GficntclDcrljäUiiif) int hebräischen Altcrthnnic. Israeliten. Wenn sie vernnnt sind, sollen sie unterstützt lverden; man soll ihnen Darlehen ohne Zinsnahine geben. Ter griechische Bertent hat aber eine ein wenig verschiedene Auslegung (oder einen anderen Text?): avrv wc 7r(!0G1j?.vn! ml 7mqo(xo, ״Tn sollst ihm rmter die Anne greifen wie einem angesiedelten Fremdling und einenr Einsassen", d. h. Du sollst ihn. wie einen Ger rrnd Toschab behandeln, nicht schlimmer, aber auch ׳nicht besser, was so ziemlich aus Eins hinairsliefe. Denn, es schließt jedenfalls die Pflicht ein, daß die Beisassen und Fremdlinge ebenfalls unterstützt werden sollen. Die syrische Uebersetzung — ivie meistens anerkannt, von einem Juden herrührend — legt das Gesetz ganz anders aus: ,לא תאחדיוחי איך עומרא ואיך תותבא ״Dir sollst ihn nicht bloß wie eineir Fremdling und Beisassen unterstützen," d. h. Du sollst ihn mehr und besser unterstützen, daß er bei Dir lebe, daß Dil nicht Zins von ihm nehmest. Dadurch wäre die Unterstützungspflicht für die zweierlei Meuten nicht geboten. Urgirt!nan das Zillsgesetz, dann wlirde diese Auslegung gerechtfertigt erscheinen. Um ferner constatiren zu köilneu, in ivelcheil Punkten diese beideir Classen voll Clienten llach dem Gesetze einailder imb mit den Israeliten gleichgestellt lvaren,!lud in ivelcheil andern die Toschabiil besonderen Ansnahiiien unterworfen waren, ist vor Allein ilöthig, den Umfang des Begriffes voll אורח zu definiren. Die griechischen Vertenteil gebe-l das Wort eonseguent lilit avwxOiov ivieder, was wohl allch richtig ist mit der elliptischal Ergänzung vo!l הארץ, obivohl die Etyinologie!loch zlveifelhast ist. Aber Autvchthonen im strengen Siiliie ivareil auch die Toschabim, die Neste der sieben Völkerschaften, die Gibeoniten, die Keniten, welche inmitten der Israeliten lvohnten. Die Formllkirnng mancher Gesetzescheint auch diese als Eingeborile ztl betrachten׳, daher hält der Text es für nothivendig, »lailchnlal den Begriff näher zu bestimmen durch bat Zusatz אורח בשראל, den Eing e b o r e n e >l des La >ldes v o >l den I s r a e l i t e n,

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