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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 7 · p. Seite 298

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 7
Article
Das Clientelverhältnis im hebräischen Alterthume
Date
1871-01-01
Page
Seite 298 (sequence 10)
Language
German
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298 Das Clientelverhültuiß im hebräischen Alt erthume. wirst Dich nicht (an sie) anschlwßon" *), d. h. Einzelne oder Stämme!nächtiger Völker werden! sich unter Israels Clientel begeben, Israel aber wird nicht nöthig haben, sich an!nächtige Nachbarvölker anzulehnen und ihren Schutz zu suchen, wie es auch in Jesaia prophezeit ist (o. S. 291). In der Schilderung der angedrohten Strafe beim etwaigen Bnndesbruche wird das Unlgekehrte vorausgesetzt ״Der Fremdling in Deiner Acitte wird immer höher steigen und Du immer tiefer sinken; er wird Dich schützen nrüssen, aber Du nicht ihn, er nnrd Haupt werden, Du aber Schweif." Die Gerim waren demuach verschieden vom den Toschabim; sie werden daher im Gesetze als zweierlei Classen behandelt. Wenn auch einnral scheinbar die Identität vorausgesetzt nnrd (Levjt. 23, 47 ונמבר לכר תושב עמך), so ist es als Asyndeton anfzufassen, wie es auch LXX wiedergeben: m nyoarfivr'p ׳i] naQütxv) und eben so die syrische Version. Nur die Chronik nennt die nnterlvorfenen Antochthonen in Palästina, d. h. die הושכים, auch CIn'inr (11, 2, 16 האנשים הגידים כארץ ישראל), was in Künigsbuche von den Ueberbleibseln der sieben Völkerschaften erzählt wird. Die Gerün, die eingewanderten Fremden, haben sich wie vorausgeschickt, in der Regeleng an die Israeliten angeschlossen oder, was dasselbe ist, haben den israelitischen Cultus angenommen ') Deuteron. 28, 12 והלוית גוים רבים ואחה לא תלוה, kann nichts anderes bedeuten, als daß sich Clienten zu Israel einfinden morben; denn im hergebrachten Sinne הלוה, l e 1 h e n , zu nehmen wie es die LXX zuerst wiedergeben ׳. davtti/rlc, kann durchaus nicht richtig sein. Denn der Israelitische Staat war zu keiner Zeit ein Handelsstaat mit Capitalien, daß ucm ihm ausgesagt werden könnte, er werde Anleihen vergeben können. לוה in Kat und Hiphil kann also nur bedeuten ein S ch u ij ס e r h ä (tut s; eing e h e n. Ebenso das. V. -14. Ueberhaupt hat לוה gar nicht die Grundbedeutung Geld borgen und in Hiph. Geld leihen. Dafür ist das Verbunt נשה ausgeprägt. Nur in einem gewissen Sinne bedeutet לוה borgen. Wenn Ies. 21, 2 כמלוה כלוה כנשה כאשר ישא בו nicht eine Tatttologie seiit soll, so kann es nur aussagen: der Patron wie der Client, der Glättbiger wie der Schuldner.

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